Frage an Karl-Heinz Warnholz von Tilo T. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Warnholz,
Sie sind Mitglied des Umweltausschusses und treiben dort mit der CDU den Bebauungsplan Wohldorf/Ohlstedt 13 mit Hochdruck voran.
Halten Sie es für moralisch und politisch legitim, ein solch sensibles Thema mit der jetzt noch vorhandenen absoluten Mehrheit "durchzupeitschen", wohl wissend, dass sowohl die Bevölkerung vor Ort als auch alle anderen Parteien und auch alle mit der Sache befassten unabhängigen Fachleute die Bebauung kritisch sehen? Gerade der Umgang mit der Natur kann doch nicht nur von kurzfristigen Profitinteressen geprägt sein, sondern muss langfristig im allgemeinen Konsens erfolgen.
Deshalb bitte ich Sie persönlich, die Entscheidung über derart schwerwiegende Eingriffe in die nächste Legislaturperiode zu verschieben. Dann werden sich die Ergebnisse der langen und wissenschaftlich anspruchsvollen Diskussion dank den Wahlen auch in der Zusammensetzung der Bürgerschaft niedergeschlagen haben, und wir können mit einer Entscheidung rechnen, die auch dem wirklichen Willen der Bevölkerung nach der langen Phase der Meinungsbildung entspricht.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Tilo Timmermann
Sehr geehrter Herr Timmermann,
die Bürgerschaft und dessen Ausschüsse beraten seit mehreren Jahren den Bebauungsplan Wohldorf/Ohlstedt 13, der in der Verantwortung von Bürgerschaft und Senat aufgestellt wird.
Der Umweltausschuss der Bürgerschaft war unter anderem im Zusammenhang mit der nach dem BauGB erforderlichen Umweltprüfung befasst.
Nach den §§ 1 ff BauGB sind die Bebauungspläne im Rahmen einer Abwägung der in § 1 Absatz 5 und 6 BauGB aufgeführten Interessen miteinander in die Abwägung zu bringen.
Die miteinander in die Abwägung zu bringenden Interessen sind der den Plan aufstellenden Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt seit Beginn des Aufstellungsverfahrens bekannt.
Wenn nach mehr als 2 Jahren intensiver Planungstätigkeit der Umweltausschuss in einer Sitzung zu einer Beschlussempfehlung kommt, kann meines Erachtens nicht von einem über alle Maßen - wie von Ihnen beschriebenen - beschleunigten Verfahren sprechen.
Die Entscheidung über den Bebauungsplan - die Feststellung des Plans - trifft auch nicht der Umweltausschuss, sondern die Bürgerschaft auf Antrag des Senats.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Warnholz