Frage an Karl-Heinz Warnholz von Sven D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Herr Warnholz,
warum wollen sie mit Gummigeschossen auf Kinder schießen lassen?
Sie sprechen sich für den Einsatz von Gummigeschossen gegen Demonstranten aus.
"Wenn linke Krawallmacher immer weiter aufrüsten, muss die Polizei ein Mittel an die Hand gegeben werden, Randalierer auf Distanz zu halten."
Gleichzeitig bringen Sie den erschwerten Zugang zum Abitur oder Hochschulabschluss für Demonstranten ins Gespräch. In welchem Alter sind denn die Kinder, die ihr Abitur machen? 18, 19 Jahre? In meinen Augen noch Kinder, wenn auch vor dem Gesetz und vom Alter her erwachsen, wir wissen beide, das das nicht stimmt.
Warum also wollen sie mit Gummigeschossen auf Kinder schießen, reichen die Knüppel und die Wasserwerfer nicht mehr aus? Ist es diese Art von Kompetenz, die von Rahlstedt ausgehend wieder ins Rathaus einziehen soll?
Wenn in der Türkei, in der Ukraine, oder in China Demonstranten geschubst werden, dann schreit Deutschland auf. Sie planen viel Schlimmeres. Wie wollen Sie uns das denn verkaufen?
Ohne Gruß
S. Diekmann
Sehr geehrter Herr Diekmann,
der Einsatz von Mitteln des unmittelbaren Zwangs unterliegt den von den Parlamenten beschlossenen formellen Gesetzen; den Befugnisnormen der Polizeigesetze. In Hamburg dem SOG.
Der Rückgriff auf Befugnisnormen des SOG unterliegt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aus dem Rechtsstaatsprinzip aus Art 20 Grundgesetz.
Daher kann ich mir keinen Sachverhalt vorstellen, in dem die Polizei mit einem Zwangsmittel auf Kinder einwirkt.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Warnholz