Frage an Karl-Heinz Warnholz von Juergen M. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Warnholz,
Ihre Meinung über bezahlbaren Wohnraum für Polizeibeamte (lt. Presse) finde ich begrüssenswert.
Vielleicht könnte man auch einmal darüber nachdenken ob es richtig ist, dass ein Vermieter die Miete innerhalb von 3 Jahren um 20 % erhöhen darf. Welcher Arbeitnehmer oder Rentner bekommt innerhalb von 3 Jahren eine Erhöhung von 20 %. Auch kenne ich keine Bank bei der ich 20 % Zinsen innerhalb von 3 Jahren erhalten würde.
Mit freundlichen Grüssen
J. Maltzahn
Sehr geehrter Herr Maltzahn,
der von Ihnen angesprochene Sachverhalt ist auf der Bundesebene intensiv diskutiert worden.
Die gesetzliche Zuständigkeit liegt beim Bundestag.
Der dort gefundene Kompromiss ist das Ergebnis einer langen Beratung. Dabei ist das Grundrecht der Eigentumsfreiheit mit den Interessen der Allgemeinheit an bezahlbarem Wohnraum abgewogen worden.
Das Abwägungsergebnis zeigt, dass eigentlich nur die Bereitstellung von sog. Sozialwohnungen durch die Bundesländer das Zeil von der Bereitstellung von günstigem Wohnraum zufriedenstellend lösen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Warnholz