Frage an Karl-Heinz Warnholz von Stefanie L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Warnholz,
mit Verwunderung habe ich Ihre Antwort zu Herrn Freese gelesen.
Leider bezog sich diese nicht auf sein Fragen.
Daher frage ich sie hier noch einmal:
Sind Sie, bzw. Ihre Fraktion ebenfalls der Meinung, dass der Dienstplan, der ab dem 01.01.2008 eingeführt werden soll, von einer großen Mehrheit der Feuerwehrbeamten im Einsatzdienst getragen wird?
Wie erklären Sie sich den Umstand, dass z.B. in meiner Wachabteilung (und dieses ist absolut kein Einzelfall) ca. 70% der Kollegen bereits für den Antrag auf "Auflösung des Personalrates" unterschrieben haben.
Andere Wachabteilungen kündigen bereits an, den von FL und PR geschlossenen "Kompromiss" zu boykottieren.
Ich habe von einer großen Volkspartei, wie der CDU, erwartet, dass man versucht, Lösungen zu finden, und nicht stur auf einer absolut fragwürdigen Meinung zu beharren.
Wenn Sie tatsächlich der Meinung sind, dass Doppelschichten nach EU-Recht nicht zulässig sind, warum lassen Sie nicht einen Dienstplan durch die EU prüfen, der den Wünschen und Anregungen der Feuerwehrbeamten entspricht. Und warum sind dann 12, nicht aber 20 oder 30 Doppelschichten zulässig? Andere Bundesländer schaffen dieses doch auch, obwohl sie auch zur EU gehören.
Ich würde mich sehr freuen, wenn sie etwas von Ihrer kostbaren Zeit opfern könnten und die oben gestellten Frage beantworten.
Für Ihre Mühe bedanke ich mich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Stefanie Lohse
Sehr geehrte Frau Lohse,
aufgrund eines Aussetzungs- und Vorlagebeschlusses durch ein deutsches Gericht, aufgrund einer Klage von jungen Ärzten und Mitgliedern des Pflegepersonals in den Krankenhäusern, ist der EUGH zu der Rechtsauffassung gelangt, dass der Schichtdienst im deutschen öffentlichen Dienst, wie bisher praktiziert, mit übergeordnetem Recht nicht vereinbar ist.
Diese Auffassung des EUGH hat gegenüber den Vertragsstaaten Gesetzeskraft und bindet die Nationalstaaten der EU.
Eine Abmachung, die entgegen der Rechtsauffassung des EUGH - und somit auch gegen das Recht der EU - steht, stellt auch einen offenen Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip dar.
Daher ist der gefundene Kompromiss zwischen der Personalvertretung - der Betriebsrat der Feuerwehrleute - und der Innenbehörde, der richtige - und nach meiner Auffassung auch der einzige - Weg, der rechtlich überhaupt zur Verfügung stand.
Diese Vereinbarung zwischen der Arbeitnehmerschaft und der Innenbehörde akzeptiere ich und wird von mir auch nicht in Frage gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Warnholz