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Karl-Heinz Warnholz
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Frage von Dennis M. •

Frage an Karl-Heinz Warnholz von Dennis M. bezüglich Recht

Werter Herr Warnholz!
Wenn der von den Feuerwehrleuten ,die ich auf dem Rathausmarkt getroffen habe, gewünschte Dienstplan angeblich unmöglich ist kann ich mir folgende Pressemeldung eigentlich nur schwer erklären (Oder hat da jemand mehr Rückgrat als die CDU in Hamburg?) :

aktuelle Regional-Meldungen
Feuerwehrleute gegen EU-Arbeitsrichtlinie
Montag, 16. Juli 2007, 13.29 Uhr

Die Bremer Feuerwehr will entgegen einer EU-Richtlinie im Herbst zum 24-Stunden-Dienst zurückkehren. Das haben Feuerwehrleitung, Personalrat und der Senator für Inneres am Vormittag auf einer außerordentlichen Personalversammlung vereinbart. Innensenator Lemke sagte den Feuerwehrleuten seine volle Unterstützung zu. Ab Anfang September oder Oktober sollen sie wieder wie gewünscht in 24-Stunden-Schichten arbeiten und danach zwei Tage frei haben. Die Maßnahme ist allerdings zunächst bis Anfang 2009 befristet, sagt Amtsleiter Karl-Heinz Knorr. Die erneute Änderung des Dienstplans sei kostenneutral, die geplante Aufstockung auf 505 Planstellen sei davon nicht betroffen. Das sei genau das richtige Signal für die Motivation der Kolleginnen und Kollegen, kommentierte der Personalrat die Vereinbarung. Seit April arbeiten die Bremer Feuerwehrleute 48 Stunden in der Woche und das in Einzelschichten von elf oder 13 Stunden. Die Feuerwehr setzte damit eine EU-Richtlinie um, die extrem lange Schichten verhindern sollte. Die Einsatzkräfte empfanden die neuen unregelmäßigen Arbeitszeiten aber als unsozial.

Wie stehen sie dazu?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Martens,

nach den Art. 23 und 24 des Grundgesetzes kann die Bundesrepublik Deutschland Hoheitsrechte auf eine zwischenstaatliche Ebene - das sind die Verträge zur Europäischen Gemeinschaft und zur Europäischen Union - übertragen. Bei aller - auch berechtigten - Kritik gegenüber den von der EU oder EG geschaffenen Rechtssätzen, gilt es diese in einem demokratischen echtsstaat - wie alle anderen förmlichen und materiellen Gesetze auch - jedoch anzuwenden.

Wenn es im Bundesland Bremen eine Verständigung darüber gibt, dass geltendes Recht nicht angewandt wird, so stellt dies für mich keine mutige Entscheidung dar, sondern eine Entscheidung gegen den Rechtsstaat und seine demokratischen Spielregeln.

Unsinnige oder gar ungerechte Regelungen können nach meinem Verständnis nur über die demokratischen Spielregeln verändert werden. Ansonsten stellt sich auch die Frage, welche Regelungen dürfen nicht-befolgt oder umgegangen werden, und welche nicht. Dies eröffnet der Beliebigkeit als rechtlichen Maßstab Tor und Tür. Allein die zuständigen Parlamente sollen Rechtssätze ändern dürfen und nicht Behörden und dessen Gliederungen.

Ich weiß um die Problematik der Arbeitszeitrichtlinie für die Frauen und Männer der Feuerwehren. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch daran erinnern, dass junge Krankenschwestern und junge Ärzte sich gerichtlich - und mit Erfolg - vor dem Gerichtshof der EU gegen das 24 Stunden Schichtmodell gewandt haben. Was würden diese einer Regierung eines Bundeslandes wohl mitteilen wollen, wenn das erstrittene und geltende Recht aufgrund einer Absprache in den Verwaltungen keine Anwendung mehr finden soll?

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Warnholz