Frage an Karl-Heinz Warnholz von Alexander v. S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Warnholz,
mit großem Interesse habe ich (im Gegensatz zum Gros der Presselandschaft) den im März 2007 veröffentlichten Europol-Report "EU Terrorism Situation and Trend Report 2007" wahrgenommen. ( Zu finden unter http://www.europol.europa.eu/publications/TESAT/TESAT2007.pdf )
Als Nicht-Fachmann bin ich über die Zusammenfassung nicht weit hinaus gekommen, und beziehe mich daher auf diese. Es wird erwähnt, dass es in 2006 in Europa 498 Anschläge mit terroristischem Hintergrund gab (dabei zwei Todesfälle), darunter einer mit islamistischem Hintergrund (ohne Todesfolge). Hingegen wird berichtet, dass die Hälfte der im Zusammenhang mit terroristischen Akten durchgeführten Festnahmen mit dem sog. islamistischen Terrorismus verknüpft sind.
Hieraus ergeben sich meine folgenden Fragen:
- Wie erklären Sie dieses extreme Missverhältnis?
- Welche Konsequenzen ergeben sich für Hamburg und die zur Gefahrenabwehr eingesetzten Mittel und Maßnahmen?
- Welche Maßnahmenanpassung (z. B. Personalreduktion vor dem Generalkonsulat der USA, Personenkontrollen am Flughafen, "CCTV"-Überwachung etc.) streben Sie aufgrund dieser Ergebnisse an?
Mit freundlichem Gruß,
A. v. Stryk
Sehr geehrter Herr von Stryk,
die an mich gerichteten Fragestellungen beziehen sich auf die Zuständigkeit von Europol, dem Bundeskriminalamt und den Sicherheitsbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg.
1.. Die Angaben in dem Bericht der Europol
Der einzige Ansatz, den ich Ihnen als Mitglied der Hamburger Bürgerschaft bieten kann, liegt möglicherweise im Sicherheitsrecht und in dem Ermittlungsdruck der Sicherheitsbehörden in de Mitgliedsstaaten der Europäischen Union selbst begründet.
Zum einen stehen islamistische Gruppierungen unter einer intensiven Beobachtung durch die Sicherheitsbehörden der Mitgliedsstaaten. Zum anderen können nach dem Sicherheitsrecht auch Personen in Gewahrsam genommen werden, die, sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, eine Störung begründen oder gar schwere Straftat begehen werden.
Ich bitte Sie jedoch um Verständnis dafür, dass es mit den mir gegebenen Möglichkeiten als Mitglied eines Deutschen Landesparlamentes mit einem vertretbaren Aufwand nur schwer möglich ist, die Ermittlungsarbeit aller Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union zu untersuchen, deren Sicherheitsrecht zu analysieren und sodann die Statistik einer Bewertung zu unterziehen.
2.. Maßnahmen durch die Sicherheitsbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg
Die Sicherheitsbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg haben die Aufgabe in ihrem Geschäftsbereich die auftretenden Gefahren und Störungen abzuwehren.
Gefahrenabwehr ist jedes präventives Handeln. Wenn es die Sicherheitslage erfordert, ordnet die Polizei oder die Innenbehörde der Stadt Hamburg die erforderlichen Maßnahmen. Das kann dann eben auch eine längerfristige Sperrung für den KFZ-Verkehr am US-Konsulat sein. Diese Maßnahem trifft die Verwaltung, die nur in wesentlichen Fällen das Parlament und den Innenausschuss in öffentlicher Sitzung informiert, sofern die Sicherheitsinteressen der Öffentlichkeit nicht beeinträchtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Warnholz