Frage an Karl-Heinz Warnholz von Barbara U. bezüglich Innere Sicherheit
01.08.2006
POLIZEI
Giftalarm in der Bahnhofswache
Bundespolizisten leiden an mysteriösen Verätzungen
WIEBKE STREHLOW
Sie haben Augen- und Hautverätzungen, leiden unter Konzentrationsschwäche. Die Bundespolizisten von der Hauptbahnhof-Wache sind Opfer einer mysteriösen Krankheit. Es gibt keinerlei Erklärung dafür. Fest steht nur: Im Revier am Hachmannplatz herrscht Giftalarm! ...
...Bundespolizist Jochen K. (35, Name geändert) ist sauer. "Hier wird mit unserer Gesundheit gespielt. Offiziell wurden wir nicht mal informiert, dass die Räume verseucht sind. Die Wache muss sofort geschlossen werden, bis die Ursache geklärt ist." Das sieht Heinz Dieter Brunjes (56) von der Gewerkschaft der Polizei ähnlich. "Es ist nicht mehr hinnehmbar, so lange zu warten. Täglich werden mehr Kollegen krank. Wenn die Ursache nicht bald gefunden wird, bleibt nur die Schließung - bis alles geklärt ist."
Das Amt für Arbeitsschutz wurde bereits informiert. Doch die Mitarbeiter sind laut Gesetz nicht für die Bundespolizei zuständig, sondern der Arbeitgeber selbst.
Wer fühlt sich für die Beamten eigentlich zuständig. Es kann nicht sein, daß man an der Gesundheit der Leute spart.
Es wird sich vermutlich um das sogen. Sick-Building-Syndrom handeln. Die Technikerkasse hat eine entsprechende Info rausgegeben, die zwar schon etwas älter ist, aber anscheinend bei Verantwortlichen immer noch unbekannt zu sein scheint.
Hier die Info:
http://tinyurl.com/jjw9u
Wer ist für diese Beamten zuständig und wann beabsichtigt man, das Klima für diese Menschen zu verbessern?
B. Uduwerella
Sehr geehrter B. Uduwerella,
zunächst einmal möchte ich mich bei Ihnen für Ihre fachliche Frage, die Sie an mich gerichtet haben, bedanken.
Frau Strelow von der Hamburger Morgenpost hat den Sachverhalt richtig wiedergegeben. Allein die Bundespolizei ist zuständig die beschriebene gefährliche Situation abzuwehren. Diese Zuständigkeit entspricht dem Grundsatz, dass allein die Ordnungs- und Sicherheitsbehörde zur - eigenen - Gefahrenabwehr tätig sein soll, die auch dafür verantwortlich ist. Dieser Grundsatz entspricht der Idee des Föderalismus in dem keine Landesbehörde einer Bundesbehörde oder auch umgekehrt gegenüber Maßnahmen ergreifen soll. Zudem weiß in der Regel die betroffene Behörde - hier die Bundespolizei - aufgrund der eigenen besonderen Kenntnisse, wie die Gefahr am schnellsten und effektivsten abgewehrt werden kann. Und zu dieser Gefahrenabwehr ist die Bundespolizei nicht nur aus eigener Aufgabeneröffnung, sondern auch aus dem Beamtenrecht verpflichtet. Die Maßnahmen die diese Bundesbehörde nunmehr ergreifen wird, sind hoffentlich geeignet die Gesundheit der betroffenen Beamten schnellsten wiederherzustellen und die anderer Bundespolizisten nicht auch noch zu gefährden.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Warnholz