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Karl-Heinz Warnholz
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Frage von Janosch R. •

Frage an Karl-Heinz Warnholz von Janosch R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Warnholz,

ich bin überrascht wie spät Sie auf die Idee kommen Herrn Claussen wegen seiner Äusserungen zu verklagen.

Nun interessiert mich als Bürger nicht die juristische Klärung sondern - Ihre tatsäche Reputation. Immerhin sind 2 Fälle dieser Art laut geworden, und unter Hand hört man so einiges mehr.

Wäre da nicht Claussens-Vorschlag, den in den USA immerhin selbst gerichtlich anerkannten Lügendetektortest zu absolvieren.

Wenn Sie nichts zu verbergen haben, dürfte das doch dann auch das entsprechende Ergebnis bringen - und Ihre derzeit übel angeschlagene Reputation wiederherstellen.

Werden Sie den Test machen - oder ihm (aus welchen Gründen auch immer) besser aus dem Wege gehen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rose,

ich habe den Eindruck, dass Sie die Vorwürfe gegen meine Person in der Presse doch recht umfangreich beobachtet haben. Dann müssten Sie auch wissen, dass ich unmittelbar nach meiner Rückkehr aus Spanien die erforderlichen rechtlichen Schritte unternommen habe. Es hätte ja wenig Sinn
gemacht, den spanischen Sicherheitsbehörden den Sachverhalt zu erläutern oder auch in einer deutschen konsularischen Vertretung eine Anzeige aufzugeben, wenn man weiß, dass man innerhalb der nächsten sieben Tage wieder in Hamburg sein wird. Ich übermittle Ihnen für Ihre Meinungsbildung
dazu auch noch die Reisedaten: Abflug aus Hamburg Dienstag, der. 15. März. Rückkehr am 22. März; Landung in Hamburg ca. 22.30h. Bereits am
Mittwochmorgen, dem 23. März um 9.30h habe ich mit meinem Rechtsanwalt - in dessen Büro - die erforderlichen Schritte eingeleitet.

Seit meiner Ankunft wird der Vorwurf des Herrn C. nunmehr in einem in der Strafprozessordnung abschließend geregelten Verfahren durch die
Staatsanwaltschaft Hamburg untersucht. Diesem Verfahren unterwerfe ich mich selbstverständlich und werde alles Erforderliche von meiner Seite her
unternehmen um eine möglichst schnelle Aufklärung herbeizuführen. Die Deutsche Strafprozessordnung kennt das von Ihnen angeführte Beweismittel
nicht und dieser Regelung werde ich mich auch nicht widersetzen.

Erlauben Sie mir noch, Sie zu bitten mir die von Ihnen angeblich genannten "unter den Händen" bekannten "Fälle" persönlich zu berichten. Wie soll man sich als politisch tätiger Mensch aber auch als Bürger gegen die Verunglimpfung seiner Person wehren so lange "unter Händen" Vorwürfe erhoben werden, die einem weder bekannt sind und gegen die man sich dann auch nicht erwehren kann?

Mit den besten Grüßen

Karl-Heinz Warnholz