Frage an Karl-Heinz Warnholz von Klaus- Peter S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Warnholz,
die bayrische Staatsregierung will das Jugendstrafrecht verschärfen.Geplant ist auch für kriminelle Jugendliche Gewalttäter die Möglichkeit der nachträglichen Sicherheitsverwahrung einzuführen. Wie ist Ihre persönliche Meinung dazu? Gibt es derartige Gedanken auch innerhalb der Hamburger CDU für einen besseren Schutz potentieller Opfer?
Mit freundlichem Gruß
Klaus- Peter Steinberg
Sehr geehrter Herr Steinberg,
zunächst einmal bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass ich Ihnen erst heute antworte.
Die an mich gerichtete Fragestellung betrifft einen Bereich, der in der Hamburger Bürgerschaft dem Fachbereich Justiz angesiedelt ist - in dem ich nicht tätig bin - , zudem in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bunds fällt und überdies eine der problematischsten Fragestellungen unserer Zeit anbetrifft.
Jede staatliche Maßnahme stellt das Ergebnis einer umfassenden Güter- und
Interessenabwägung statt. Das betrifft auch die Sicherungsverwahrung für Straftäter, ob diese nun Jugendliche oder Erwachsene sind.
Meiner Ansicht nach muss neben der Verhängung einer anfänglichen Sicherungsverwahrung, die weitestgehend unstrittig diskutiert wird, auch eine nachträgliche Sicherungsverwahrung möglich sein.
Ich möchte Ihnen ein Beispiel aus einer Presseerklärung meiner Kollegin Viviane Spethmann, die für die CDU-Bürgerschaftsfraktion als rechtspolitische Sprecherin tätig ist, vorstellen.
"Die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Viviane Spethmann, widerspricht den Vorwürfen der Opposition, die Maßnahmen im Strafvollzug im Zusammenhang mit dem gerade aus der Haft entlassenen und kurz darauf wieder straffällig gewordenen Christian L. seien mangelhaft gewesen. Die Justizbehörde hat im Rahmen ihrer Verantwortung alles versucht, um den Straftäter auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten. Alle Resozialisierungsmaßnahmen scheiterten jedoch am entschiedenen und wiederholten Widerstand des Gefangenen. Als dies klar war, hat die Behörde sich gegen eine bedingte vorzeitige Entlassung ausgesprochen.
Gegen die Kritik der SPD wendet Frau Spethmann ein: "Nicht die CDU muss sich fragen lassen, ob die gebotenen Maßnahmen im Hamburger Strafvollzug unterblieben sind, sondern die SPD sollte sich auf Bundesebene mit der Frage auseinandersetzen, ob nicht für derartige Gewalttäter das Bundesrecht geändert werden muss, damit eine nachträgliche Sicherungsverwahrung auch für Jugendliche möglich ist." Nach der gegenwärtigen Rechtslage besteht diese Möglichkeit nicht, selbst wenn - wie in diesem Fall - massive Gewalttaten vorliegen und alle Resozialisierungsmaßnahmen verweigert wurden. Eine entsprechende Bundesratsinitiative aus Bayern und Thüringen lehnt die SPD ab".
Der Staat muss als Rechtsstaat in der Situation einer Interessenkollision immer eine Antwort und einen Lösungsansatz bieten können. Unter Berücksichtigung einer, wie im Beispiel geschilderten Extremsituation, muss meiner Ansicht nach auch eine, wenn auch sehr einschneidende Maßnahme, wie eben die nachträgliche Sicherungsverwahrung auch für Jugendliche, möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Warnholz