Frage an Karl-Heinz Warnholz von D. F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Warnholz,
angesichts der veränderten Sicherheitslage in Deutschland, Europa und der Welt durch die immer mehr zunehmende Gefahr von Terrorismus und der organsierten Kriminalität, verwundert mich die Haltung der in Deutschland zuständigen Strafverfolgungsbehörden insbesondere deren Ministerien.
Ich möchte an dieser Stelle nur die Sicherheitsbehörde Zoll sowie das zuständige Bundesfinanzministerium nennen.
In der "deutschen Polizeilandschaft" herrscht in meinen Augen und in Augen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ein reges Durcheinander und ein "Neben- bzw. Gegeneinander Arbeiten".
Die Probleme sind u. a. Doppelzuständigkeiten und vorallem mangelhafte Verzahnung der Sicherheitsbehörden (Zoll, Bundespolizei und Landespolizeien) untereinander.
Seit geraumer Zeit hat sich die Gewerkschaft der Polizei dieser Problematik angenommen und fordert vom Bundesfinanzministerium die Schaffung bzw. die Umstrukturierung des Zollvollzugsdienstes zu einer effektiv arbeiteten Bundesfinanzpolizei.
Weitere Einzelheiten zu diesem Theme bitte ich der Homepage der GdP Bundesfinanzpolizei unter www.gdp-bundesfinanzpolizei.de zu entnehmen.
Insbesondere auf der Startseite dieser Homepage unter der Sparte "Positionspapier" sind die Vorstellungen und Ziele der GdP explizit dargestellt.
An dieser Stelle würde ich mich freuen, wenn Sie sich dieser Problemtik annehmen würden und mir Ihre Auffassung und Haltung zu den Vorschlägen der GdP mitteilen könnten.
Des weiteren würde mich interessieren wie Sie persönlich aber auch die CDU den Zoll in seiner heutigen Form in punkto Strafverfolgung sehen.
Für Ihre Bemühungen bereits vorab herzlichen Dank.
Viele Grüße
Daniel Fischer
Sehr geehrter Herr Fischer,
zunächst einmal bedanke ich mich bei Ihnen für die in der Sache begründete Frage.
Nach Inkrafttreten des Grundgesetzes hat eine in der Bundesrepublik umfangreiche Ent-Polizeisierung in der Verwaltung stattgefunden. In der Sache bedeutet dies, dass die Polizei nicht allzuständig ist und es nicht vielfache allzuständige Polizeien geben soll - denken Sie bitte nur an die Geheime Staatspolizei, das Reichssicherheitshauptamt oder auch an die Staatssicherheit und alle anderen unseeglichen Einrichtungen eines Unterdrückungsstaates.
Die Aufgabe der Polizeien soll auf das zurück geführt werden, was schon im Land Preußen die Regel war. Die Polizei ist nur im Eilfalle zuständig zur Gefahrenabwehr. Die reguläre Gefahrenabwehr geschieht über die allgemeinen und besonderen Ordnungsbehörden, sogenanntes Kreuzberg-Urteil des Preußischen Obertribunals, dass den Berliner Polizeipräsidenten erheblich in dessen - angemaßte - Kompetenzen beschnitt.
Das bedeutet, dass für Störungen im Gaststättenrecht oder sonstigen Wirtschafts- und Ordnungsrecht die kommunalen Aufsichtsbehörden zuständig sind. Die sind in der Materie besser ausgebildet und daher auch praxisnäher am Fall.
Nur dann, wenn tatsächlich Gefahr im Verzuge ist, kann und muss die allgemeine Schutzpolizei eingreifen (können). Das bedeutet gegenüber dem Polizeistaate eine erhebliche Beschränkung.
Neben der Entpolizeiisierung im Allgemeinen hat auch eine weitere polizeiliche Verschränkung in der Aufgabenwahrnehmung stattgefunden. Die Polizeien der Länder - allgemeine Gefahrenabwehr ist Aufgabe der Ländern, Art. 30, 70 Grundgesetz - sollen wiederum nicht allzuständig für alle Fragen der Gefahrenabwehr im Eilfalle sein.
Da Vollzugsbeamte des Zolls wesentlich besser über Steuer- und Abgabengesetze informiert sind, hat das Grundgesetz - zu Recht - die Gefahrenabwehr im Eilfalle auf eine Bundespolizei des Zolls übertragen. Ein Schutzpolizist wäre mit diesen Aufgaben nicht derart vertraut, wie ein speziell dafür ausgebildeter Kollege.
Daher ist es sinnvoll wenn der jeweils besser ausgebildete Spezialist nur für die Aufgaben zuständig ist, in denen er auch tatsächlich Fachmann ist. Es ist daher eher zu begrüßen, dass der Bund sich dazu entschlossen eine Finanzpolizei zu gründen. Ein Blick zu den europäischen Nachbarn zeigt, dass dies mehr die Regel, denn die Ausnahme ist. Und im Vertrauen, die Entflechtung in den Polizeien geht auch nicht auf die Preußischen Hohen Gerichte zurück, sondern auf die Forderungen der französischen Revolution bis hin zu den Anfängen in der Demokratie, den Griechen. Polizei stammt von Polis- der Stadt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Karl-Heinz Warnholz