Frage an Karl-Heinz Warnholz von Renate S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Warnholtz,
mit dem "lügendetektor" hat sich der BA Claussen
nun sehr medienwirksam und "für den Bürger nachvollziehbar" präsentiert. Ergebnis: Die Frage des Herrn Janosch Rose "wenn Sie nichts zu verbergen haben, dürfte.....!" Ich halte Ihre Ablehnung für korrekt.
In den Medien bisher für mich unbeantwortet geblieben und daher meine heutige Frage: Ist es nicht Pflicht eines Bürgerschaftsabgeordneten, einen angeblichen Bestechungsversuch umgehend zur Anzeige zu bringen ?
Wenn ja, wo ist dies verankert und nachlesbar ?
Mit freundlichen Grüßen
Renate Schlägel
Sehr geehrte Frau Schlägel,
nach der nunmehrigen Beendigung des Ermittlungsverfahrens antworte ich Ihnen erst heute.
Eine Rechtspflicht zu einer Anzeige besteht nach meiner Kenntnis nur bei Amtsträgern, wie Beamten, nicht jedoch bei Abgeordneten. Schließlich sollen sich Bürger in allen Angelegenheiten auch an Ihre Volksvertreter wenden können. Eine Pflicht, die jedermann trifft, eine Straftat zu einer Anzeige zu bringen, besteht wiederum nur bei einem bevorstehenden Verbrechen oder einem Kapitalen Delikt.
Bei (einfachen) Vergehen legt der Gesetzgeber diese Pflicht nicht allen Bürgern - außer den Amtsträgern - auf.
Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre fachliche Frage an mich (Ich bin kein Jurist!!!).
Es grüßt Sie,
Karl-Heinz Warnholz