Frage an Karl-Heinz Warnholz von Jürgen K. bezüglich Recht
Guten Tag sehr geehrter Herr Warnholtz,
ich möchte mich gerne bei Ihnen versichern, wie Sie zu der Frage der Rechtsstaatlichkeit und der Rechtsgleichheit in userer heutigen deutschen Gesellschaft stehen.
Da sich in den vergangen 30 - 40 Jahren eine immer deutlichere Differenz zwischen unserer Verfassung und der Verfassungswirklichkeit in Wirtschaft, Politik, Verwaltung und auch der Justiz aufgetan hat, ist diese Frage für mich heute wahlentscheidend geworden.
Ich habe anlässlich der gegenwärtig laufenden Berichterstattung zur Thema Plagiatskriminalität und auch der Copyrightsverletzungs- und Markenkopierkriminalität auch die Promotionsordnung für die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth sowie der aktuellen Änderungsversion gelesen und mir die Doktorarbeit des Herrn Bundesverteidigungsministers Guttenberg in der FAZ dazu angeschaut. Nach meiner naiven Rechtsvorstellung, macht sich der Bundesverteidigungsministers eigentlich der rechtswidrigen Führung eines akademischen Titels schuldig, da ihm bekannt sein muss, dass seine Doktorarbeit in so umfangreichen Ausmassen die Promotionsordnung seiner Universität verletzt hat.
Mir ist, aufgrund meiner Herkunft in der "DDR" wirklich daran gelegen, in einem funktionierenden Rechtsstaat zu leben und deshalb brauche ich Ihre Aussage, wie Sie es mit dem Recht in unserem Staate halten und diese Frage beurteilen.
Mit herzlichem Dank im voraus und besten Grüßen
Juergen Klinger
Sehr geehrter Herr Klinger,
auch ich bekenne mich ausdrücklich zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Wesentliches Kernelement des Grundgesetzes ist der Rechtsstaat. Jegliches staatliches Handeln muss aufgrund oder durch ein Gesetz begründet sein. Das Grundgesetz kennt diese Bindung an den Rechtsstaat jedoch nur für die drei Gewalten, Legislative, Exekutive und Judikative, eine Drittwirkung des Rechtsstaatsprinzips auch auf private Dritte kennt das Grundgesetz explizit nicht.
Es findet sich, wie im Strafgesetzbuch, dem Ordnungswidrigkeitengesetz und weiteren materiell-rechtlichem Strafrecht eine Bindung des privaten Dritten an ein rechtmäßiges Verhalten. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch, das unsere privaten Rechtsgeschäfte regelt, bindet den Privaten über die §§ 134 und 138 BGB an ein rechtmäßiges Handeln.
Der von Ihnen angeführte Sachverhalt stellt das Verhältnis eines privaten Dritten zu einem Bayerischen Verwaltungsgesetz dar.
Dieser Sachverhalt wird derzeit untersucht. Nach der Untersuchung wird ein Ergebnis erstellt werden, dass sich nach dem jeweils geltenden Verwaltungsrecht ausrichten wird. Daran habe ich keinen Zweifel.
Mit freundlichen Grüßen
Karl- Heinz Warnholz