Frage an Karl-Heinz Warnholz von Wolfgang G. bezüglich Recht
Jugendgewalt
Einem Bericht des Hamburger Abendblattes vom 01. Juni 2010, Seite 12/13, habe ich entnommen, dass es im Bezirk Bergedorf mit einer neuen Form der Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht, dem so genannten „Bergedorfer Modell“, gelungen ist, die Jugendkriminalität in Bergedorf innerhalb eines Jahres um 15%, die Zahl der Gewalttaten sogar um 20% zu senken. Trotz dieser offensichtlichen Erfolge wird dieses Modell bisher für ganz Hamburg abgelehnt, von der Innen- und der Justizbehörde sogar offen boykottiert.
Was werden Sie tun, damit diese neue Form der Bekämpfung der Jugendgewalt in ganz Hamburg angewendet wird?
Sehr geehrter Herr Glöckner,
vielen Dank für Ihre Fragestellung vom 2. Juli 2010.
Im Hamburger Abendblatt wird in der betreffenden Ausgabe über die Arbeit eines Jugendrichters beim Amtsgericht Bergedorf berichtet, der in seiner Tätigkeit als Richter Fragen des Jugendrechtes mit denen des Familienrechtes verbindet und, auch bedingt durch seine arbeitsintensive Tätigkeit, die dort benannten Erfolge verzeichnen kann.
Die Richter sind bedingt durch das Grundgesetz und die Hamburger Verfassung von Weisungen unabhängig und genießen ein hohes Maß an Unabhängigkeit in der Rechtsfindung.
Wie die Richter jeweils Urteile und Beschlüsse sprechen, obliegt inhaltlich somit allein ihnen selbst. Daher können weder die Innen- noch die Justizbehörde darauf einen Einfluss nehmen. Der von Ihnen gemachte Vorwurf kann somit nicht greifen.
Die Innen- und Justizbehörde haben in den vergangenen Jahren eine Reihe von Maßnahmen ergriffen und Programme aufgelegt, die zum Teil auch erfolgreich waren und immer wieder auch fortentwickelt werden.
Ich hoffe, dass das Engagement dieses Richters ein Beispiel auch für andere Richterinnen und Richter werden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Warnholz