
(...) Verfassungsrechtliche, demokratietheoretische und pragmatische Einwände lassen meine Fraktion zu dem Schluss kommen, dass es sich hierbei um keine geeignete Lösung handelt: Das Stimmrecht von Kindern würde auf die Eltern übertragen. Dieser Vorschlag, den Sie als "zweitbeste Möglichkeit" bezeichnen, untergräbt das Prinzip der Höchstpersönlichkeit der Wahl. Es kann nicht garantiert werden, dass die durch die Eltern treuhänderisch wahrgenommenen Stimmen dem Kindeswunsch entsprechen. (...)