Frage an Kai Gehring von Reiner G. bezüglich Jugend
Hallo...
Mir liegt eine ganz besondere Frage auf dem Herzen.
Ich bin Vater einer 3 j Tochter, und wir leben mit Ihrer Mama zusammen von Hartz 4
Durch welchen Umstand bekommt meine Tochter 47 EU hartz4? aber 164 Eur Kindergeld?
Wo leben wir eigendlich, dass ein Kind zu 75 % vom Kindergeld leben muss?
Da ja bekannterweise bei "Hartz 4 lern" das Kindergeld angerechnet wird, sieht es logischerweise so aus.
d.h Kindergeld kann erhöht werden nach belieben, meine Tochter bekommt davon NICHTS !! KEINERLEI erhöhung, da es ständig an den Hartz4 satz angerechnet wird.
DAS ist nicht der Sozialstaat von dem ich selber als Kind in der Schule gehört habe.
Erklären sie mir bitte diesen UNGERECHTEN Umstand.
mfg
Sehr geehrter Herr Gläser,
das Kindergeld wird auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet. Das Kindergeld ist eine Leistung, welche die Unterhaltslasten der Eltern mindern soll. Es dient also dem Unterhalt der Kinder - genauso wie die Leistungen nach dem SGB II.
Das wird von uns nicht in Frage gestellt. Damit Kinder wirklich teilhaben können, muss aber die materielle Basis wirklich stimmen. Notwendig sind deshalb endlich Regelsätze für Kinder und Jugendliche, die ihren tatsächlichen entwicklungsbedingten Bedarf decken. Das ist heute leider nicht der Fall und darin sehen wir eine große Ungerechtigkeit.
In dieser Legislaturperiode haben wir mehrere parlamentarische Initiativen ergriffen, um die Regelsätze von Kinder und Jugendlichen zu erhöhen, die aber leider allesamt von der Großen Koalition und der FDP abgelehnt wurden.
Perspektivisch streben wir als Grüne ein Modell einer umfassenden Kindergrundsicherung an, welches die Kinder in den Mittelpunkt rückt und ihre Bedarfe tatsächlich deckt.
Herzliche Grüße
:> Kai Gehring