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Kai Gehring
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Markus P. •

Frage an Kai Gehring von Markus P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gehring,

anlässlich des zur Zeit diskutiertem Thema "geplantes Paintballverbot", würde ich gerne mal Ihre Meinung und die Meinung Ihrer Partei in unserem Wahlkreis hierzu in Erfahrung bringen.

In den Medien wurde ja des öfteren bereits erwähnt das Paintball in den Augen vieler Politiker als "sittenwidrig" eingestuft wird.
Mich wundert es nun allerdings dass die Stimmen der breiten Öffentlichkeit (Medienwelt, Internet sowie mein gesamtes berufliches und privates Umfeld), die Stimme der Justiz (div. Urteile z.B. Urteil vom 31.1.2007; Az.: 14 K 2097/03 ), und die Stimme renommierter Dipl.-Päd. (Linda Steinmetz) in Form von Gutachten überhört werden um ein völlig sinnfreies Gesetz aufgrund von persönlichen Einstellungen durchzubringen.

Welche Ansicht haben Sie bzw. vertritt Ihre Partei und welche Fakten (welche Urteile, welche Gutachten, welche Anlaysen oder Statistiken) sprechen für Ihre Ansicht?

Für eine Stellungnahme bedanke ich mich im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Plettenberg

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Plettenberg,

ich möchte Ihnen gern meine und die Haltung der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zum geplanten Paintballverbot darlegen. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in ihrem Antrag "Abrüstung in Privatwohnungen - Maßnahmen gegen Waffenmissbauch" vom 25.03.2009, Drucksache 16/12477) eine Reihe von konkreten Forderungen gestellt, die auf eine verbesserte Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gerichtet sind. Ein Verbot von Paint-Ball und Gotcha-Spielen findet sich nicht in unserem Katalog.

Aus Sicht der grünen Bundestagsfraktion reicht der allgemeine Vorwurf einer möglichen "Sittenwidrigkeit" von Paint-Ball nicht aus, die konkrete Gefährlichkeit dieser - nach unseren Informationen - nicht gefährlichen Freizeitbeschäftigung auch gerichtsfest zu begründen. Wenn der Staat in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf diese Weise eingreifen möchte, ist er verpflichtet, die Notwendigkeit und auch die Verhältnismäßigkeit der Verbotsmaßnahme sorgfältig zu begründen.

Der §15 Abs. 6 WaffG verbietet bereits heute, dass auf Abbilder von Menschen geschossen wird. Ob die genannten Spiele den Grad einer derart menschenverachtenden Haltung erreichen, bezweifeln wir. Die bei Paint-Ball eingesetzten "Waffen" sehen nicht wie echte Waffen aus. Und es gibt keine Informationen darüber, dass von den TeilnehmerInnen eine öffentliche Gefahr ausgeht. Entsprechende Belege wären aber die verfassungsrechtliche Voraussetzung für die Bestandskraft einer solchen bußgeldbewehrten Verbotsanordnung.

Es drängt sich bei dem Vorschlag für ein Verbot von Paint-Ball-Spielen vielmehr der Verdacht auf, dass die Bundesregierung und die Mehrheit der Bundesländer von dem eigentlichen Problem ablenken wollen: der notwendigen tiefgreifenden Reform des Waffenrechts.
Wer wirklich eine Verbesserung der Sicherheitslage erreichen möchte, muss die sichere Lagerung von Waffen und Munition außerhalb der Privatwohnungen durchsetzen. Es genügt nicht, biometrische Blockiersysteme vorzuschreiben, von denen niemand weiß, ob sie sich auf absehbare Zeit im Massenbetrieb überhaupt bewähren können.

Es kann nicht angehen, dass die Zahl scharfer Waffen in Privatbesitz durch das Wachstum der "Sportarten" immer weiter steigt. Niemand braucht 15 Schusswaffen und eine größere Menge Munition - schon gar nicht in der eigenen Wohnung.
Für uns hat diese wirksame Abrüstung der Privathaushalte auf jeden Fall Priorität vor einer fragwürdigen Symbolpolitik.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Gehring

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