
(...) registrierungspflichtig und werden somit auf Qualität und Sicherheit überprüft. Durch die verpflichtende Kennzeichnung als Homöopathika sind sie außerdem klar von wirksamkeits-nachgewiesenen Arzneimitteln zu unterscheiden. Auch die Kostenübernahme der Behandlungen von Heilpraktikern funktioniert schon heute bei der Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen auf freiwilliger Basis auf Grundlage von Satzungsleistungen. (...)