Frage an Kai Gehring von Thomas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gehring,
Bündnis 90/Die Grünen unterstützen das Projekt Aufstehen gegen Rassismus!
https://www.aufstehen-gegen-rassismus.de/kampagne/aufruf/
Dort wird dazu aufgerufen Infostände der AfD zu blockieren und politisch interessierte Bürger daran zu hindern diese zu besuchen und sich zu informieren.
https://www.aufstehen-gegen-rassismus.de/wp-content/uploads/Aktionsanleitung_Wahlkampf.pdf
Dies verstösst gegen Art. 3 III des Grundgesetzes "Niemand darf wegen [...] seiner [...] politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."
Wieso unterstützt Bündnis90/Die Grünen ein Projekt, dass dazu aufruft gegen das Grundgesetzt zu verstoßen?
Mit freundlichen Grüssen
T. B.
Sehr geehrter Herr B.,
rein symbolische Aktionen sind Ausdruck der Meinungs-und Demonstrationsfreiheit, kein Verstoß gegen die Verfassung sondern Ausdruck lebendiger Demokratie und des Meinungskampfes. Ja zu friedlichem Protest gegen Rechtsextreme. Nein zu tatsächlichem Absperren oder Aussperren von Menschen. Das verletzt die Rechte anderer - daran beteiligen wir uns nicht. Diese Grenze wird aber durch symbolische Absperrbänder, die von jedem Passanten leicht überwunden werden können, nicht überschritten. Im Wahlkampf ist auch eine scharfe, zugespitzte inhaltliche Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner zulässig, die auch durch symbolische Aktionen verdeutlicht werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Gehring