Wie stehen Sie dazu dass Muttersäuen immer noch in Kastenstand gefoltert werden?
Die Kastenstandhaltung wird in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) geregelt, die zuletzt 2021 unter der Großen Koalition überarbeitet wurde. Ab 2029 wird demnach die Kastenstandhaltung im Deckzentrum verboten. Ab 2036 dürfen Sauen im Abferkelbereich nur noch maximal fünf Tage rund um die Geburt in einem Kastenstand gehalten werden.
Sowohl persönlich als auch im Namen der Grünen Fraktion im Bundestag sage ich klar: Jedes weitere Jahr, in dem solche Bedingungen erlaubt sind, ist eines zu viel. Dementsprechend hatte die rot-rot-grüne Berliner Landesregierung eine vielbeachtete Verfassungsklage gegen die TierSchNutztV eingereicht. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist hierzu längst überfällig. Fakt bleibt jedoch: Solange das Verfahren läuft, können wir keine weiteren Verschärfungen rechtssicher auf den Weg bringen.
Unser Fokus richtet sich daher aktuell auf die Reform des Tierschutzgesetzes: Ende Mai dieses Jahres hat das Bundeskabinett eine der umfangreichsten Reformen des Tierschutzrechts in Deutschland seit über 20 Jahren beschlossen und dem Bundesrat vorgelegt. Zu den Neuerungen zählen unter anderem verpflichtende Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen, um effektivere Kontrollen zu ermöglichen. Ebenso soll auch das routinemäßige Kürzen von Schwänzen bei Ferkeln und Lämmern deutlich reduziert werden.
Neben solchen gesetzlichen Verbesserungen setzen wir auch auf positive Anreize auf Seiten der Landwirtschaft und Verbraucher*innen:
Auf unsere Initiative hin gibt es seit März 2024 Fördermittel für schweinehaltende Betriebe, die in besonders tiergerechte Stallumbauten oder Neubauten investieren. Auch laufende Mehrkosten, die durch eine tiergerechtere Haltung entstehen, werden gefördert. Dafür steht eine Anschubfinanzierung von einer Milliarde Euro zur Verfügung. Schweinezuchtbetriebe, die Sauen im Kastenstand halten und von den Übergangsregelungen in der TierSchNutztV Gebrauch machen wollen, werden von dieser Förderung bewusst ausgeschlossen.
Ein weiterer Schritt war in dieser Hinsicht die verbindliche Tierhaltungskennzeichnung von Schweinefrischfleisch, die wir letztes Jahr im Bundestag beschlossen haben. Diese wird nun konsequent auf tierische Produkte und Außer-Haus-Verpflegung ausgeweitet. Seit dem 1.August dieses Jahres müssen Betriebe die Haltungsformen ihrer Schweine offiziell melden. So wird klar wie viele Tiere sie in den Kategorien „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ oder „Bio“ halten.
Viele Grüße
Kai Gehring