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Kai Gehring
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Petra H. •

Wann wird endlich (Wild-)Tiere im Zirkus – ohne Schlupfloch oder wenn und aber – verboten werden?

Sehr geehrter Herr Gehring,dem aktuellen Entwurf zufolge sollen viele Wildtierarten wie Zebras, Reptilien, Strauße und Kängurus im Zirkus erlaubt bleiben. Und das vorgesehene Verbot von Elefanten, Flusspferden, Giraffen, Großbären, Großkatzen, Nashörnern, Primaten und Robben wurde im letzten Entwurf durch eine Art „Einzelfallprüfungsklausel“ derart aufgeweicht, dass sich auch für diese Tiere de facto kaum etwas ändern dürfte.Darum bitte Sie aufrecht für ein Verbot zu stimmen!Mit freundlichen GrüßenPetra H.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Missstände zu beheben und Lücken im Tierschutz zu schließen, ist fester Anspruch unserer Grünen Bundestags-Fraktion. Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes gehen wir nun endlich die größte tierschutzrechtliche Reform der letzten 20 Jahre an. 

Die Reform sieht u.a. vor, dass bestimmte Wildtiere nicht mehr in reisenden Zirkussen ausgestellt werden dürfen. Das betrifft beispielsweise Elefanten, Primaten oder Großkatzen. Sind diese Tiere im Bestand eines Zirkus, können sie weiterhin gehalten werden. Eine Neuanschaffung von Tieren dieser Arten ist jedoch nicht mehr möglich, da sie sich im Zirkusalltag nicht art- und verhaltensgerecht halten und versorgen lassen.

Ein vollumfängliches Verbot aller Wildtiere in Zirkussen wäre auch in meinen Augen das ethisch absolut Gebotene – wäre juristisch jedoch anfechtbar. Würden Zirkusbetreibende erfolgreich gegen ein solches „Voll-Verbot“ klagen, stünde der gesamte Wildtier-Paragraf damit vor dem Aus. Mit der Einzelfallprüfungsklausel machen wir das Tierschutzgesetz somit rechtssicherer. 

Ende Mai dieses Jahres hat das Bundeskabinett die Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen und dem Bundesrat vorgelegt. Die Bundesländer haben sich mit zahlreichen Tierschutz-Empfehlungen klar die Reform gestellt. Das gibt uns im Bundestag jetzt hilfreichen Rückenwind und sollte Anlass genug sein für die FDP, sich konstruktiv am parlamentarischen Verfahren dazu im Bundestag zu beteiligen. 

Wir freuen uns auf die Beratung im parlamentarischen Verfahren und werden weiter daran arbeiten, weitere Missstände konsequent zu bekämpfen. Die erste Lesung des Gesetzesentwurfes ist diesen Donnerstag, am 26.September. 

 

Viele Grüße

Kai Gehring

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