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Kai Gehring
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Leonard E. •

Welche Maßnahmen planen Sie, um dem Zinsanstieg des KfW-Studienkredites entgegenzuwirken und die finanzielle Unterstützung für Studierende sicherzustellen?

Sehr geehrter Herr Gehring,

während der variable Zinssatz des KfW-Studienkredites im April 2022 noch bei 3,91 % lag, befindet er sich nun im Oktober 2023 bei 8,66 %. Viele Studierende sind auf diesen Kredit angewiesen oder waren es in der Vergangenheit und geraten allein durch die Zinszahlungen in finanzielle Probleme. Besonders gravierend ist, dass der AStA vieler Hochschulen den Studienkredit als eine valide Möglichkeit zur Finanzierung beworben hat. Nach dem Anstieg wird vor dem KfW-Kredit vermehrt als Schuldenfalle gewarnt.

Im Zuge der Finanzkrise 2008 stiegen die KfW-Kreditzinsen ebenfalls in kurzer Zeit an. Die damalige Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) setzte eine Deckelung des Zinssatzes auf 6,5 % fest.

Können Sie und Ihre Partei sich eine ähnliche Maßnahme vorstellen, um Studierende auf ihrem Bildungsweg zu unterstützen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Das in Abhängigkeit vom Leitzins in der Eurozone steigende Zinsniveau stellt eine gravierende Mehrbelastung für die finanzielle Situation vieler junge Menschen dar. Die Ausgestaltung der Darlehensbedingungen obliegt grundsätzlich der KfW, so war auch die Senkung von 2008 letztendlich eine geschäftspolitische Entscheidung der KfW. Die Bundesregierung beobachtet die aktuellen Entwicklungen und steht mit der KfW in engem Austausch. Eine Absenkung des KfW Studienkredits um beispielsweise drei Prozentpunkte müsste bundesseitig mit Zuschüssen für die KfW in einer dreistelligen Millionen-Höhe gegenfinanziert werden. Zugleich betreffen die Sparvorgaben des Bundesfinanzministers auch den Etat des Bildungsministeriums für 2024, das in diesem Fall hierfür aufkommen müsste. Diese Kürzungen beim BMBF passen insgesamt weder zu den wirtschaftlichen noch gesellschaftlichen Notwendigkeiten.

Wir haben uns als Grüne im Bundestag und ich mich ganz persönlich in den vergangenen Wahlperioden immer wieder sehr kritisch mit Bildungskrediten auseinandergesetzt und diese stets als suboptimale Option mit hohen Verschuldungsrisiken angesehen und vor der Studienkredit-Aufnahme gewarnt – beispielsweise hier:

https://www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-630-kfw-studienkredit-zwischenbilanz.php

https://www.morgenpost.de/wirtschaft/article232785033/Sprunghafter-Anstieg-bei-Neukrediten-fuer-Studierende.html

https://rp-online.de/panorama/wissen/bildung/kfw-bank-verteuert-kredite-fuer-studenten_aid-11494589

Ein wichtiger Schritt für die Verbesserung der Leistungsverbesserungen von Studierenden war die 27. BAföG-Novelle, indem die Bedarfsätze um 5,75 Prozent, der Wohnkostenzuschlag um knapp 11 Prozent und die Elternfreibeträge um knapp 21 Prozent angehoben wurden. Auch durch die Heizkostenpauschale für BAföG-Empfänger*innen und die Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler*innen haben zu Entlastungen geführt.

Wir als Fraktion und ich als Ausschussvorsitzender wollen weiter eine umfassendere Strukturreform der Studienfinanzierung, um das BAföG chancengerechter und elternunabhängiger zu machen – so wie im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Fraktionen vereinbart.

Mit der Kindergrundsicherung gleisen wir jetzt zudem eine weitere wichtige Säule der Ausbildungsförderung auf. Geplant ist, dass der Garantiebetrag direkt an volljährige Anspruchsberechtigte in Ausbildung und Studium gezahlt werden soll. Eine Anrechnung auf das BAföG soll dabei nicht erfolgen. So machen wir das BAföG auch elternunabhängiger.

 

Viele Grüße

Kai Gehring

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