Frage an Kai Gehring von Martin H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gehring,
nach der letzten Wahl wurde der deutsche Bundestag durch die Überhangsmandate von der aus meiner sicht bereits deutlich überhöhten Zahl von 598 (Mindestanzahl) auf unglaubliche 709 Mandate aufgeblasen. Das entspricht 19% mehr.
Das sind deutlich mehr als der Kongress der USA (435 Abgeordnte und 100 Senatoren, 330 Mio Einwohner 50 Staaten!) zählt.
Ich halte das für eine extreme Verschwendung von Steuergeldern ohne einen Mehrwert für die Bürger.
Schlanke Strukturen sind zudem wesentlich effizienter und kostengünstiger.
Wie stellen Sie und die Grünen sich dazu?
Ich schlage vor, die Wahlkreise soweit zu reduzieren, dass die Anzahl der Überhangsmandate auf ein Minimum beschränkt werden kann. Da sich die Parteienlandschaft sehr verändert hat, funktioniert das aktuelle System nicht mehr!
Aus meiner Sicht würden 200 Bundestragsabgeordnete mehr als genug sein. Qualität anstatt Quantität wäre das Motto. Insbesondere, da wir auch noch die Länderkammer haben, ist das sicher mehr als aureichend.
Mit einer solchen Maßnahme könnten das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Politik verbessert werden (zumindest bei mir).
Über eine Initiative der Grünen würde ich mich freuen.
MfG M. H.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. In der letzten Legislaturperiode hatten Union und SPD das Thema lange ausgesessen. Der Vorschlag des damaligen Bundestagspräsidenten Lammert kurz vor der Bundestagswahl 2017 hätte das letzte Wahlergebnis bei der Sitzverteilung im Parlament erheblich verzerrt. Deshalb wurde er von uns abgelehnt.
Deshalb ist es gut, dass die Fraktionen gleich zu Anfang dieser Legislaturperiode vereinbart haben über eine Reform des Wahlrechts zu beraten.
Ich stimme mit Ihnen überein, dass eine Reduzierung der derzeitigen Sitzanzahl im Bundestag angestrebt werden sollte. Aber nur ein starkes Parlament kann eine Regierung effektiv kontrollieren und ein Gegengewicht zu den derzeit 14 Bundesministerien, dem Kanzleramt und der Bundesregierung insgesamt sein. Eine Reduzierung der Sitzanzahl auf das von Ihnen beschriebene Maß würde den Kontroll- und Beteiligungsaufgaben unseres Parlaments nicht gerecht. Ausgangspunkt aller Überlegungen zur Reform des Wahlrechts ist das personalisierte Verhältniswahlrecht. Die Sitzverteilung im Bundestag muss das Ergebnis der Zweitstimmen eindeutig widerspiegeln. Klar ist für uns, dass jede Stimme gleich viel wert sein muss.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Gehring