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Kai Gehring
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Frage von Thomas B. •

Frage an Kai Gehring von Thomas B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Gehring,

laut Frankfurter Allgemeine von heute sind im ersten Quartal 2017 mehr als 13.000 illegal Einreisende aufgegriffen worden.
Wie ist die weitere Vorgehensweise? Werden diese umgehend in die Länder zurückgewiesen von denen sie eingereist sind?

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Buhre

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Buhre,

danke für Ihre Anfrage. Grundsätzlich gibt es für die meisten dieser irregulär Eingereisten, die laut dem von Ihnen erwähnten Artikel mehrheitlich aus Afghanistan und Syrien sowie aus Nigeria, Irak, Albanien und Eritrea kommen, keine legale Möglichkeit der Einreise in die Europäische Union. Menschen, die bspw. vor dem Bürgerkrieg in Syrien oder vor politischer Verfolgung in Eritrea fliehen, gelangen also nur als „illegale“ Einreisende in die EU-Mitgliedsstaaten.

Die irreguläre Einreise nach Deutschland berechtigt den deutschen Staat nicht zu einer sofortigen Abschiebung, wenn es sich um Asylsuchende handelt: Asylantragstellende haben in Deutschland das Recht auf Prüfung Ihres Asylgesuches und dürfen vor Abschluss dieser Prüfung nicht ausgewiesen werden. Dieser rechtsbindenden Verpflichtung kommen die deutschen Behörden nach. Für die Dauer der Prüfung haben Asylsuchende also eine legale Aufenthaltsgestattung.
Wenn jedoch laut Dublin-III-Abkommen ein anderer EU-Staat für die Bearbeitung des Asylantrages zuständig ist, beantragt das BAMF, sofern keine anderweitigen rechtlichen Gründe entgegenstehen, eine Überstellung der*des Asylsuchenden in dieses Land.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Gehring

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