Frage an Kai Gehring von Thomas S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Herr Gehring,
in den letzten Wochen machte ein Kriposkandal in der Gegend um Kempten von sich aufmerksam.
Bei dem Leiter des Drogendezernats wurden 1,7kg Kokain gefunden zudem hat er seine Frau geschlagen und vergewaltigt, eine Alk-Medikamenten Fahrt ist dabei noch nebensächlich.
Bei dem Fall kommen einge Fragen auf.
1. Dem Beamten wurden die 1,7kg Kokain als Eigenbedarf anerkannt, ist damit einen neue Eigenbedarfsgrenze für Rauschmittel eingeführt worden oder für wen gilt diese hohe Grenze nun?
2. Wie kann etwas als Eigenbedarf gewertet werden, wenn die Zeugin, die das ganze Verfahren ins Rollen brachte, von Anfang an sagte das er das bei Kriminellen gekauft habe, und nicht wie er behauptete, von ´Schulungszwecken´ geklaut? Vorallem wenn man bedenkt mit welchen Leuten der Leiter des Drogendezenats dort geschäfte gemacht haben muss um an solche Mengen zu gelangen.
2.Warum ermittelt der dort ansässige Staatsanwalt gegen die Behörde, obowhl er jahzehntelang mit genau dieser Behörde zusammengearbeitet hat? Stichwort Interessenkonflikt.
3.Was ist mit den ´Komplizen´, es gibt einige Verdächtigungen gegen weitere Beamte, ermittelt dort auch der Ortsübliche Staatsanwalt? Es wurden auch Fingerabdrücke von Kollegen der Behörde auf der Rauschmittelverpackung gefunden.
5.Warum wurden zwei Neu-Ulmer Ermittler in den vergangenen Jahren suspendiert, haben die etwas mit dem Fall zu tun?
6.Da der Leiter des Drogendezernats öfters als Zeuge vor Gericht war, aber laut eigenen Angaben bereits seid etwa 1992 regelmäßig konsumierte, müsste doch mindestens jede Gerichtliche Aussage überprüft werden, da für mich ein gewaltätiger, vergewaltigender Rauschmittelsüchtiger Beamter nicht unabhängig und unbefangen sein kann oder sehen Sie das anders? Zudem stellt sich die Frage, ob er nicht auch in seiner Rolle als Beamter Menschen auserhalb seiner Familie geschädigt hat, aber dazu gibt es bisher keine Berichte.
Ich bedanke mich im Voraus bei Ihnen,
lieben Gruß,
Thomas S.
Sehr geehrter Herr Suttner,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage und das Interesse an Hintergründen zu dem genannten Fall.
Leider ist es mir nicht möglich, Einzelfälle von Straftaten zu überprüfen und es gehört auch nicht zur Aufgabe des Bundestages, dahingehend Nachforschungen anzustellen. Die Verantwortung liegt in den Händen der Landesparlamente. Daher bitte ich Sie, sich mit Ihrer Anfrage an das zuständige Landesparlament zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Gehring