Frage an Kai Gehring von Georg H. bezüglich Jugend
Zur zeit liegen in Sachen Bescheidung von nicht einwilligungfähigen männlichen Kinder und Jugendlichen zwei Gesetzentwürfe zur Abstimmung im Bundestag: Der Entqwurf der Regiwerungsfraktionen und einer von einzelnen Abgeordneten der Oppositionsfraktionen. Kurz gesprochen geht es letztlich darum , ob man aus Gründen der Staatsräson i. S. von Frau Merkel, die hier den Takt vorgegeben hat, oder ob man den Kinderrechten als Menschenrechten i. S. der UN-Kinderrechtskonvention (insbesonderere Art. 24. 3) den Vorzug geben soll. Meine Frage an Sie: folgen Sie dem Vorfschlag iIhrer Fraktionskollegin Frau Dörner, oder beugen Sie sich dem Staatsräsonargument ( Komikernation) von Frau Merkel?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Georg Herrmann
Sehr geehrter Herr Herrmann,
dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition werde ich nicht zustimmen und setze mich dafür ein, die vor Monaten begonnene intensive Diskussion über die Beschneidung mit den Religionsgemeinschaften fortzusetzen, da mir die Wahrung der Kinderrechte ein wichtiges Anliegen ist. Frau Merkels Äußerung zu diesem Thema ("Komikernation") empfand ich als unterirdisch und der Sache unangemessen.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Gehring