
(...) Das ist eine gute Frage, denn leider wissen nur wenige Bürger, dass sich das Bayerische Landtagswahlrecht stark vom Bundestagswahlrecht unterscheidet: Bei der Landtagswahl werden nämlich Erst- und Zweitstimen sowohl für die Partei als auch für den Kandidaten zusammengezählt. Das heißt: Bei der Vergabe der Sitze zählen beide Stimmen voll - auch für die kleinen und mittleren Parteien. (...)