Frage an Julika Sandt von Dirk E. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrte Frau Sand,
ich bin erst aus einem andren Bundesland nach Bayern gezogen. Können Sie mir erklären wie in Bayern 1. und 2. Stimme gewählt wird ? Was sind die Aufgaben der Bezirksausschüsse ? In welchem Verhältnis stehen diese zum Stadtrat ?
Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.
mit freundlichen Grüßen
Dirk Engel
Sehr geehrter Herr Engel,
Das ist eine gute Frage, denn leider wissen nur wenige Bürger, dass sich das Bayerische Landtagswahlrecht stark vom Bundestagswahlrecht unterscheidet: Bei der Landtagswahl werden nämlich Erst- und Zweitstimen sowohl für die Partei als auch für den Kandidaten zusammengezählt. Das heißt: Bei der Vergabe der Sitze zählen beide Stimmen voll - auch für die kleinen und mittleren Parteien. Beide Stimmen entscheiden auch darüber, wer am Ende welchen Listenplatz hat.
Im Detail:
Mit der ersten Stimme wählen Sie Ihren Stimmkreiskandidaten (und seine Partei). Wenn Sie beispielsweise im Stimmkreis 103 wohnen (Giesing, Harlaching, Sendling, Thalkirchen, Solln, Teile Fürsten- und Forstenrieds), bin ich Ihre Stimmkreiskandidatin der FDP. Bei der Zweitstimme haben Sie zu jeder Partei eine ganze Kandidatenliste zur Auswahl. Allein Ihr Stimmkreiskandidat wird auf dieser Liste fehlen, denn man kann einem Kandidaten insgesamt nur eine Stimme geben. Aber in allen anderen Stimmkreisen Ihres Regierungsbezirks kann man Ihren Stimmkreiskandidaten wählen - mich beispielseise in ganz Oberbayern (außer eben im Stimmkreis 103) auf der Liste 5 (FDP), Platz 12. Weitere Infos finden Sie unter folgendem Link: http://www.wahlrecht.de/landtage/bayern.htm
Die Bezirkstagswahlen finden zeitgleich mit den Landtagswahlen statt. Das Wahlrecht dieser beiden Wahlen ist meines Wissens praktisch identisch. Auch hier fallen beide Stimmen voll ins Gewicht.
Beim Bezirkstag handelt es sich um ein Parlament auf Regierungsbezirks-Ebene
- z. B. Oberbayern.
Anders bei den Bezirksausschüssen (BAs) - hier handelt es sich um Gremien, die für die Münchner Stadtbezirke zuständig sind. Die Wahlen fanden Anfang März dieses Jahres zusammen mit der Stadtratswahl statt.
Die BAs unterstützen von stadtteilbezogene Anliegen der Bürger. Gegenüber dem Stadtrat haben sie bestimmte (in der Bezirksausschuss-Satzung festgelegte) Antrags-, Entscheidungs-, Anhörungs- und Unterrichtungsrechte.
Sie können sich das gern mal anschauen. Der BA 19 (Thalkirchen, Obersendling, Fürstenried, Forstenried, Solln), in dem ich Mitglied bin, tagt am 7.10. und am 4.11. um 19 Uhr im Bürgersaal Fürstenried Ost.
Beste Grüße
Julika sandt