Frage an Julian Kreten von Andreas L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kreten,
als Mitinitiator der Gruppe www.brothers4sisters.de beschäftige ich mich intensiv mit der sexuellen Ausbeutung in der Prostitution.
Meine favorisierte Partei, die ÖDP, fordert auf Bundesebene seit 2013 die fortschrittlichste Gesetzgebung zum System der Prostitution.
Es handelt sich um das sog. "Nordische Modell", da Schweden es 1999 als erstes eingeführt hat. Nachdem es auch in Norwegen, Irland, Kanada und zuletzt 2016 von Frankreich eingeführt wurde, wird es auch "Gleichstellungsmodell" genannt.
Neben Prävention und umfangreichen Ausstiegshilfen sieht es ein Sexkaufverbot vor, bei welchem nicht die, sich anbietenden Frauen/Männer bestraft werden, sondern die nachfragenden Kunden.
Vor dem Prostituiertenschutzgesetz hat die Bayerische Polizei "Scheinfreier" eingesetzt, um zu testen ob Prostituierte sich an die bayerische Kondompflicht halten.
Mit dem Prostituiertenschutzgesetz hat man sich 2017 in Deutschland dem Gleichstellungmodell leicht angenähert. Jetzt sind allein die Käufer verpflichtet Sorge zu tragen Kondome zu nutzen und können mit einem Bussgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
Tatsächlich verlangen allerdings nach wie vor viele Freier nach Sex ohne Kondom und soweit ich es mitbekommen habe, gibt es bisher keinen ernsthaften Versuch in Bayern, übergriffigen Männer zur Verantwortung zu ziehen.
Wie denken Sie, könnten eingeschüchterte Frauen aus Osteuropa in die Lage versetzt werden, sich bei entsprechenden Anfragen mutig zur Wehr zu setzen, und Anzeige zu erstatten?
Wie denken Sie, sollte die Bayerische Polizei und Justiz damit umgehen?
Oder will die Partei vielleicht die absolute Legalisierung, wonach Sexkäufer verpflichtet werden, ihre bisher "scheinselbständigen sexuellen Dienstleister" anzustellen - und ihre Mitarbeiter dann AGG-Konform vor sexuellen Übergriffen schützen dürfen... ;-)
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Landgraf
Aktivist für sexuelle Selbstbestimmung