Die Grüne Landtagsfraktion hat den Gesetzentwurf nach erneuter Diskussion aus den genannten Gründen abgelehnt.
Für eine ausgewogene Beurteilung braucht es jetzt den Abschluss der Variantenprüfungen und es müssen neue Prognosezahlen mit den Zielzahlen 2040, die voraussichtlich im Frühjahr 2023 vorliegen, berücksichtig werden.
Die Entscheidung, wie der Investitionsaufwand für kommunale Straßen finanziert werden soll, obliegt den kommunalen Vertretungen vor Ort und das ist auch gut so
Ja. Die durch die rot-schwarze Koalition eingeschränkte Möglichkeit von Auskunftsersuchen beim Verfassungsschutz werden wir wieder erleichtern.
wir als Grüne erkennen den Handlungsbedarf für eine verfassungskonforme Lösung der amtsangemessenen Alimentation an und begrüßen grundsätzlich den Vorstoß der Niedersächsischen Landesregierung eine Regelung zugunsten der niedersächsischen Beamt*innen zu finden.
Wir wollen den Kommunen Wahlfreiheit lassen und sprechen uns daher gegen eine generelle Abschaffung der Möglichkeit zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aus