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Julia Klöckner
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Frage von Andreas T. •

Frage an Julia Klöckner von Andreas T. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Klöckner,

wieso bekommen Frauen, die berufstätig waren, bis zu 1800 Euro Kindergeld in den ersten zehn Monaten für das Neugeborene, während nicht berufstätige Frauen mit 300 Euro Kindergeld in den ersten zehn Monaten abgespeist werden?

Halten Sie das für gerecht, sind Kinder von berufstätigen Frauen etwa mehr wert, als Kinder von nicht berufstätigen Frauen?

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Lieber Herr Tümmler,
vielen Dank für Ihre Frage. Sicherlich meinten Sie das Elterngeld und nicht das Kindergeld. Letzteres wird nämlich einkommensunabhängig gezahlt. Alle Frauen - egal ob berufstätig oder nicht - bekommen also dieselbe Summe. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt für das erste und zweite Kind monatlich 164 Euro, für das dritte Kind monatlich 170 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 195 Euro.
Das Elterngeld hingegen ist extra eingeführt worden, um den Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes aufzufangen. Dass Frauen, die berufstätig waren, also mehr bekommen, ist richtig. Für Mütter und Väter wird es mit dem Elterngeld einfacher, vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung des Kindes zu haben.
Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des durchschnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 1 800 Euro und mindestens 300 Euro. Nicht erwerbstätige Elternteile erhalten den Mindestbetrag zusätzlich zum bisherigen Familieneinkommen.

Herzliche Grüße,
Julia Klöckner

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