Frage an Julia Klöckner von Jürgen B. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Klöckner,
mir scheint,
Ihre Antwort geht zum Teil an meiner Frage vorbei. Was Unternehmen tun, hat mit dem Elterngeld für Hausfrauen, die als Mutter arbeiten, nichts zu tun.
Mag sein, daß keine "Unterscheidung angestrebt" wurde, Sie selbst geben in Ihrer Antwort immerhin Ungerechtigkeiten des BEEG zu. Problematisch ist, daß diese auch einem Urteil des BVerG zuwiderlaufen.
Würde der Geschwisterbonus
1. gezahlt aufgrund der Tatsache, daß die Mutter für ein weiteres Kind als Hausfrau arbeitet
und
2. dann auch auf volle 1800€/Monat aufgestockt
wäre diese Ungerechtigkeit bereits beseitigt.
Übrigens sind auch Kinder, die mehr als 36 Monate auseinander liegen Geschwister.
Womit rechtfertigen Sie und Ihre Partei denn nun eigentlich ein Gesetz, daß den Vorgaben des BVerG zuwiderläuft? Abstrakt formulierte geänderte Lebensumstände sind realitätsfern. Diese ändern sich doch gerade durch das BEEG für viele zum Nachteil. Glauben Sie wirklich, daß sie die wirtschaftliche Selbstständigkeit von Familien stärken, indem Sie Eltern mit 18-Stunden-Tag Geld vorenthalten und auf den Arbeitsmarkt verweisen?
MfG
J.Bauke
Lieber Herr Bauke,
vielen Dank für Ihre erneute Frage zum Thema Elterngeld.
Die meisten Frauen, so belegen es auch aktuelle Umfragen, möchten nach der Geburt ihres Kindes wieder in ihren Beruf einsteigen. Dabei sind ihnen die Unternehmen, die Frauen und deren Familien unterstützen, eine große Hilfe. Zudem ist es so, dass Frauen, die arbeiten gehen, Steuern zahlen, die auch den Familien zugute kommen, bei denen die Frau zu Hause bleibt. Insofern denke ich schon, dass es etwas mit Ihrer Frage zu tun hat.
In Einzelfällen kann es zu Ungerechtigkeiten kommen, diese sind aber nicht der Regelfall und werden auch nicht angestrebt. Außerdem profitieren Familien, bei denen beide Partner arbeiten, weniger vom Ehegattensplitting.
Natürlich sind Kinder, die mehr als 36 Monate auseinander liegen, auch Geschwister, allerdings muss eine Grenze gesetzt werden. Politik kann sich nicht an Einzelbeispielen orientieren, sondern muss Rahmenbedingungen, mit Grenzen und Stichtagen, schaffen.
Wir sehen die geänderten Lebensumstände als Grund, ein Gesetz zu novellieren, denn dass diese Änderung der Lebensumstände nicht realitätsfern ist, wird zum Beispiel dadurch deutlich, dass heutzutage Mehrkindfamilien zumeist von Einkindfamilien „abgelöst“ werden.
Unserer Ansicht nach läuft das Gesetz auch nicht dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zuwider, denn es wird insofern keine benachteiligende Rechtfolge geschaffen, als dass keiner Familie Geld vorenthalten wird. Jede Familie bekommt einen Mindestbetrag von 300 Euro. Außerdem erhalten alle Eltern im ersten Jahr nach der Geburt des Kindes mit dem neuen Elterngeld in Zukunft mindestens so viel wie bisher, viele sogar mehr, da die Einkommensgrenzen des Erziehungsgeldes entfallen und die Obergrenze des Elterngeldes bei 1800 Euro liegt.
Herzliche Grüße
Julia Klöckner