Frage an Julia Klöckner von Juergen E. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Klöckner.
Ich wende mich an Sie als CDU Vize.
1. In der ´Welt´ wird die CDU zitiert, dass deutsches Recht immer vor der Scharia gelten muss - http://www.welt.de/politik/article149387379/Deutsches-Recht-muss-immer-vor-Scharia-gehen.html.
Frage 1: Will die CDU nun 2 Gesetze in D zulassen?
2. Im Sommer noch wurde besonders aus Berlin verkündet, dass sich die illegalen Einwanderer (das sind Menschen die aus sicheren Staaten wie Österreich unerlaubt die Grenze überschreiten) an Deutschland anpassen muessen
http://www.sz-online.de/nachrichten/fluechtlinge-muessen-sich-deutscher-leitkultur-anpassen-3224539.html
Nun bereitet die CDU einen Leitantrag vor, den diese illegalen Einwanderer unterschreiben sollen.
Frage 2: Was passiert wenn sie das nicht tun? (Wir wissen ja von Tausenden dieser Illegalen weder deren Identität noch wo die sich aufhalten!!!)
Frage 3: Was passiert wenn die Scharia angewendet wird? Wie jetzt in Darmstadt geschehen
http://www.focus.de/regional/darmstadt/darmstaedter-mordprozess-strengglaeubiger-vater-erwuergt-tochter-verteidiger-mann-konnte-nicht-anders-handeln_id_5115498.html
Werden die Personen dann ausgewiesen?
Frage 4: Wann ist fuer Sie die Obergrenze dieser illegalen Einwanderung errreicht?
Mit freundlichem Gruss
Juergen Engert
Sehr geehrter, lieber Herr Engert,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben, auf welches ich gerne antworten möchte:
Zu Ihrer ersten Frage: Zwei Gesetze wird es natürlich nicht geben. Religiöse Gesetze können nicht weltliche Dinge regeln. Gleichzeitig können wir aber auch keiner Religion ihre Regeln vorschreiben. Immer gilt jedoch: Für diejenigen Menschen, die ein Bleiberecht haben, muss immer klar sein, dass unsere Bedingungen, Regeln und Werte hier gelten – und nicht die Scharia oder ein patriarchalisches System. Wer durch die Tür in das Haus Deutschland geht, muss wissen, dass es hier tragende Wände gibt, die wir nicht verrücken oder einreißen werden – ganz gleich, woher jemand kommt. Das Grundgesetz, das die Meinungs- und Religionsfreiheit und die Gleichberechtigung von Mann und Frau gewährleistet, ist dafür das Fundament.
Wer sich nicht an die hier geltenden Regeln hält, dem müssen die Leistungen gekürzt und der Aufenthaltsstatus muss überprüft werden.
Das Beispiel von Darmstadt zeigt, dass in dem von Ihnen beschriebenen Fall konsequent das Strafrecht angewendet wird.
Insgesamt gibt es eine faktische Obergrenze. Diese wird durch begrenzten Wohnraum, vor allem aber auch durch die Grenzen menschlicher Belastungsmöglichkeiten definiert.
Herzliche Grüße,
Ihre
Julia Klöckner, MdL