Frage an Julia Klöckner von Nils G. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Klöckner,
seit fast 20 Jahren wird die Reaktivierung der Bahnstrecke Langenlonsheim – Flughafen Hahn im Schienenpersonennahverkehr angekündigt. Immer wieder wird das Vorhaben seither verschoben. Ein schienengebundener Nahverkehr ist eine Bereicherung für die Region und eine Aufwertung für die Orte entlang der Strecke.
Im Koalitionsvertrag der Landesregierung heißt es:
„Die Reaktivierung von Schienenstrecken ist ein wichtiger Bestandteil des Zukunftskonzeptes Rheinland-Pfalz-Takt 2015. Bei der Reaktivierung der Hunsrückbahn von Langenlonsheim zum Flughafen Hahn werden wir die Verbesserung der regionalen Erschließungsfunktion prüfen. Die derzeitige Umsetzung wird fortgesetzt. […]Um die Option zur Reaktivierung von Strecken auch in Zukunft zu erhalten, gilt der Grundsatz: „Trassensicherung vor Entwidmung“.
Trotzdem gibt es derzeit keine verlässliche Aussage darüber, wann der erste Zug zum Flughafen fährt. Stattdessen wurde ein unnötiges Planfeststellungsverfahren für die Gesamtstrecke eingeleitet. Da die Strecke aber unter Bestandsschutz steht, hätte es ausgereicht, ein solches Verfahren nur für die neuen zweigleisigen Abschnitte zu eröffnen. Man hat den Eindruck, die Landesregierung bemüht sich, möglichst viele Klagen und Einsprüche zu dem Vorhaben zu provozieren. Werden über ein Planfeststellungsverfahren die Hürden für eine Reaktivierung so hoch gesetzt, dass das Projekt unwirtschaftlich wird, kann die Politik das Ganze schließlich gesichtswahrend beerdigen.
Wie stehen Sie zu dem Planfeststellungsverfahren der Bahn zum Hahn? Welche Schwierigkeiten sehen Sie und wie können diese gelöst werden? Und vor allem: Kann das Planfeststellungsverfahren zu einem Ausstieg aus dem Projekt führen? Wann und wohin fährt der erste planmäßige Zug im Hunsrück? Gilt im Falle eines Ausstieges oder einer Teilrealisierung weiterhin der Grundsatz „Trassensicherung vor Entwidmung“? Gilt dieser Grundsatz auch für die Strecke "hinter dem Hahn" nach Hermeskeil?
Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
Situation der Saar-Hunsrück-Bahn
Frage 1:
Wie beurteilen Sie das touristische Potential der Strecke? Welche Möglichkeiten über die Zukunft der Strecke und den Erhalt der durchgängigen Schienenverbindung an der Nahe sehen Sie?
Antwort:
Zunächst einmal möchte ich sagen, dass ich die ehrenamtliche Arbeit Ihres Vereins zum Erhalt der historischen Eisenbahnen im Hunsrück sehr hoch schätze. Sie und andere Eisenbahnvereine im Land tragen dazu bei, den Tourismus zu fördern und die Geschichte lebendig zu erhalten.
In der Tat halte ich das touristische Potential der Strecke für groß und den Betrieb einer entsprechenden historischen Bahn für reizvoll. Der Einsatz einer solchen Bahn setzt allerdings einen dauerhaft tätigen Betreiber voraus. Das kann natürlich, wie auch in Ihrem Fall, auch ein Verein sein. Ich nenne hier als Beispiel nur das „Kuckucksbähnel“, das zwischen Neustadt und Elmstein in der Pfalz verkehrt.
Frage 2:
Warum ist im Bezug auf die oben angesprochenen Fördergelder nur von Eifel-, Brexbachtal- und Zellertalbahn die Rede, nicht aber von der Hunsrückbahn? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch der Hunsrück von diesen Geldern profitiert?
Antwort:
Die im Haushalt 2014/2015 veranschlagten Gelder beziehen sich nicht auf konkrete Projekte. Sie könnten also auch für eine Hunsrückbahn eingesetzt werden. Die Landesregierung hat für die Bewilligung solcher Mittel bestimmte Regeln festgelegt. Sie sollten gemeinsam mit den betroffenen Kommunen Kontakt mit dem Innenministerium aufnehmen. Dabei unterstütze ich Sie gerne.