Frage an Julia Klöckner von Christian S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Klöckner,
sie haben bei einer Rede auf dem Bundesparteitag der CDU heute gesagt, das Grundgesetz sei der Grundkonsens unserer Gesellschaft, es dürfe darauf keinen Rabatt geben, auch nicht für religiöse Gruppen.
Gilt diese Aussage auch bezüglich Kruzifixen in öffentlichen Gebäuden wie Schulen und Gerichten?
Die höchste deutschen Gerichte (darunter auch das Bundesverfassungsgericht) betonten, dass durch Kruzifixe in öffentlichen Gebäuden die negative Religionsfreiheit von Menschen ohne Konfession verletzt wird.
Würden Sie ihre baden-württembergischen Parteikollegen in z.B. Baden-Württemberg und Bayern, die grundgesetzwidrig weiterhin auf Kruzifixen in Klassenzimmern bestehen, daran erinnern, dass das Grundgesetz Grundkonsens unserer Gesellschaft ist und auch für religiöse Gruppen keine Rabatte darauf gegeben werden dürfen?