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Julia Klöckner
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Frage von Michael S. •

Frage an Julia Klöckner von Michael S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Klöckner,

in einem Artikel des aktuellen Greenpeace Magazins habe ich gelesen, dass Sie sich auf dem Neujahrsempfang des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde gegen eine Ausweitung des Verbraucherinformationsgesetztes bzgl. direkter Anfragen an Unternehmen gewandt haben.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass man als Verbraucher schon jetzt nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten hat verlässliche und verständliche Informationen zu seinen Lebensmitteln zu erhalten. Als Stichworte seinen hier Gen-Food / Gen-Tierfutter oder Gammelfleisch zu nennen.

Können Sie kurz Ihre Position zur getroffenen Aussage darlegen? Mich würde interessieren, ob Sie in dieser Angelegenheit grundsätzlich pro Lebensmittelindustrie eingestellt sind und wie Sie das Gut der Transparenz im Marktgeschehen aus Sicht der Verbraucher bewerten.

Mit freundlichem Gruß aus Mainz
Michael Schwarz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schwarz,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Das Ziel dieses Gesetzes und unser Anliegen ist es, die so wichtige Transparenz für den Verbraucher zu verbessern und ihm ein Instrument an die Hand zu geben, das seine Stellung im Markt nachhaltig stärkt. Von Beginn an stand für uns dabei besonders der offene Dialog über erste Praxiserfahrungen mit dem neuen Gesetz sowie eventuelle Verbesserungsmöglichkeiten im Vordergrund. Daher haben wir auch die Weiterentwicklung des VIG explizit in unser Regierungsprogramm aufgenommen und zudem mehrere wissenschaftliche Studien über die Wirkungsweise in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse jüngst veröffentlicht wurden. In diesem Zuge sowie im Rahmen eines eigens durchgeführten Symposiums wurde natürlich auch die von Ihnen angesprochene Möglichkeit evaluiert, als Verbraucher im Rahmen des VIG direkte Anfragen an Unternehmen zu stellen.

Bei dem Symposium wurde dabei überwiegend die Auffassung vertreten, dass die bereits bestehenden Kennzeichnungs- und (vor-)vertraglichen Informationspflichten zusammen mit weiteren freiwilligen, wettbewerblichen Anreizen eine ausreichende und sachgerechte Information der Verbraucher gewährleisten. Aus diesem Grund wurde es dort nicht als notwendig angesehen, ein über die geltende Rechtslage hinausgehendes Angebot für eine Ausweitung des Informationszugangs der Verbraucher zu schaffen.

Auch die an der Diskussion zum VIG ebenfalls beteiligten Verbraucherverbände konnten aus Sicht der Bundesregierung nicht schlüssig anhand konkreter Beispiele darlegen, warum die Vorschriften des geltenden Rechts über den Zugang zu Unternehmensinformationen nicht ausreichend sein sollen und einer Erweiterung bedürfen.

Weiterhin wurde deutlich, dass bei der Frage des Zugangs zu Unternehmensinformationen vor allem auch Fragestellungen des Zivil- und Zivilprozessrechts eine bedeutende Rolle spielen, die jedoch über die eigentliche Aufgabe und Zielsetzung des VIG hinausgehen. Ein Beispiel wären hier etwa Auskunftsansprüche der Verbraucher gegenüber Unternehmen, um bei Anlegerschutzprozessen der den Klägern obliegenden Darlegungs- und Beweislast nachkommen zu können. Gerade diese Vermischung von zwei Ebenen - öffentliches Informationszugangsrecht auf der einen und privat- sowie beweisrechtliche Fragestellungen auf der anderen Seite - haben nach Einschätzung der Bundesregierung dazu geführt, dass sich die öffentliche Diskussion zum VIG auf teilweise überzogene Erwartungen zurückführen lässt.

Die mit der Evaluation des VIG beauftragten Wissenschaftler wurden vor den genannten Hintergründen und Argumenten ausdrücklich von der Bundesregierung gebeten, mögliche europäische und nationale Regelungsoptionen des Zugangs zu Unternehmensinformationen näher zu untersuchen. Hierbei hat sich herausgestellt, dass die untersuchten Rechtsordnungen ein dem deutschen Verbraucherinformationsrecht vergleichbares Informationsniveau zur Verfügung stellen - keine der untersuchten Rechtsordnungen kennt also einen Unternehmensauskunftsanspruch. Angesichts der bestehenden umfassenden europäischen und nationalen Kennzeichnungspflichten sowie des ausgefeilten Systems zivilrechtlicher Informationspflichten haben sich auch die unabhängigen und neutralen Wissenschaftler klar gegen die Einführung eines allgemeinen Unternehmensauskunftsanspruches ausgesprochen.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist aber nach wie vor besonders an der Meinung der Verbraucher und ihren Erfahrungen mit dem VIG interessiert. Sie finden weitere Informationen sowie die Möglichkeit, uns Ihre Anregungen und Einschätzungen zukommen zu lassen, auch unter http://www.vig-wirkt.de .

In diesem Sinne herzliche Grüße,
Ihre
Julia Klöckner

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