Julia Dorandt
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Petra G. •

Guten Tag Frau Dorandt, gerne möchte ich wissen, warum und wie Asylverfahren außerhalb der EU durchgeführt werden sollten. Wie ist es rechtlich und praktisch umsetzbar? Welche Stolpersteine sehen Sie?

Ich freue mich auf Ihre Antwort und
wünsche Ihnen viel Erfolg.

Viele Grüße
Petra G.

Anmerkung der Redaktion
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Hallo liebe Petra, 

Vielen Dank für Deine Frage. Natürlich gilt dies nicht ausschließlich; es muss immer noch jederzeit möglich sein, direkt an deutscher oder anderen europäischen Grenzen Asyl und Schutz zu finden. 

Während wir hier über unsere Asylpolitik und Grenzen streiten, sterben jedoch immer noch Menschen im Mittelmeer bei dem Versuch, dieses in Schlauchbooten und anderen gefährlichen Konstruktionen zu überqueren. Erst kürzlich habe ich mit Ingo Werth, ehemaligem Seawatch-Kapitän und Gründer von Resqship dazu gesprochen. Und sollte die Überfahrt gelingen, landen diese Menschen häufig in unwürdigen Zuständen in Lagern auf Lesbos oder Lampedusa, bis sie wieder zurück in ihre Heimat geschickt werden.

Um Menschen diesen Weg zu ersparen und den Schleusern die Geschäftsgrundlage zu entziehen, halte ich die Möglichkeit für Menschen zu schaffen, in ihren Herkunftsländern Schutz oder Asyl in Europa zu beantragen, für zumindest denkbar. Dorthin könnten sich Menschen wenden, Familienmitglieder die sich bereits in Europa aufhalten ausfindig machen, eventuell benötigte Ersatzpapiere könnten ausgestellt und ganz grundsätzlich eine kontrolliertere Verteilung von Menschen getroffen werden. 

Wichtig und unumstößlich klar muss sein, dass dabei keine Lager entstehen dürfen, in denen Menschen stranden oder gar eingepfercht werden, wie es die italienische Regierung unter Georgia Meloni in 2024 in Albanien vorgesehen hat. Außerdem muss ein solches Konzept aus der Europäischen Gemeinschaft heraus getragen und gemeinsam gestaltet werden und darf kein Alleingang eines einzelnen Landes sein. Zur Durchführung könnten geeignete NGOs und die UNHCR gemeinsam in Krisengebieten kurzzeitige Spots einrichten, ohne Menschen an einzelnen Stellen "auflaufen" zu lassen. Klar muss auch sein, dass alle EU Mitgliedsstaaten zur Einhaltung der Regelungen nach der Dublin-Verordnung verpflichtet sind und dies auch kotrolliert wird.

Vorrangiges Ziel sollte jedoch immer sein, die vielfältigen Fluchtursachen genau so zu bekämpfen, wie sich der Verantwortung gegenüber zu uns fliehenden Menschen zu stellen und als drittreichstes Land der Welt denen Schutz zu gewähren, die ihn so dringend brauchen. 

Man sieht also, diese Frage so "platt" mit ja oder nein zu beantworten ist kaum möglich, deshalb noch einmal vielen Dank für die Nachfrage und die Chance, meine Antwort zu konkretisieren.

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