
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Thema "Bildung und Forschung". Meine Nachfrage beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) hat ergeben, dass dort bei FH-Professuren entsprechend der bereits seit Jahrzehnten geltenden Gesetzeslage ein Hochschulabschluss (Promotion besser als "rite") sowie eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, davon drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs verlangt wird. Diese Bedingungen sind gesetzlich vorgegeben und können nach den bisher gemachten Erfahrungen auch erfüllt werden. (...)