Frage an Jürgen Walter von Arne B. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Walter,
Mir wurde von Frau Theresia Bauer empfohlen, mich mit Detailfragen zur Depublikation bei den Öffentlich Rechtlichen an Sie zu wenden¹.
Frau Bauer hat klar aufgezeigt, dass von den privaten Medienunternehmen immer wieder Druck gegen das Onlineangebot der Öffentlich Rechtlichen gemacht wurde, weil es eine Marktverzerrung darstellen würde.
Daher interessiert mich ganz direkt: Kann es erfolgreiche (=für die Bürger nützliche) Öffentlich Rechtliche Medien geben, die keine Marktverzerrung darstellen? Können die Öffentlich Rechtlichen ihren Bildungsauftrag erfüllen, ohne dabei bestimmte Geschäftsmodelle unrentabel zu machen?
Und ist es aus Ihrer Sicht wünschenswert, dass die Öffentlich Rechtlichen den Markt nicht verändern?
Liebe Grüße,
Arne Babenhauserheide
¹: http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-520-39379--f262369.html#q262369
Sehr geehrter Herr Babenhauserheide,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss prinzipiell Inhalte öffentlich zugänglich machen können. Dies ist Teil seines öffentlichen Auftrags. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat in der Bevölkerung gerade im Bereich Nachrichten und Information eine hohe Glaubwürdigkeit. Deshalb stellt das Informationsangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet in meinen Augen grundsätzlich keine Marktverzerrung dar. In einer Zeit, in der sich das Internet mehr und mehr zum Leitmedium entwickelt, ist es schlichtweg unmöglich, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Verbreitung über das Internet zu verbieten oder zumindest stark einzuschränken.
Die Vorgehensweise der Verlegerverbände ist für mich nicht nachvollziehbar. Nicht der öffentlich-rechtliche Rundfunk, sondern das Netz selbst, sprich Suchmaschinen wie Google etc., sind die „Hauptgegner“ der Verleger. Erfolgreiche Anbieter, wie beispielsweise „Spiegel Online“ zeigen auf, dass auch private Anbieter sich sehr erfolgreich am Markt positionieren können.
Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich dafür aus, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch im Internet Präsenz zeigen darf, wenn er junge Menschen erreichen und konkurrenzfähig bleiben möchte. Obwohl der Drei-Stufen Test, als Ergebnis des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, ein bürokratisches Monster ist, so wurde zumindest erreicht, dass die wenig fruchtbare Diskussion über dieses Thema entschärft wurde, auch wenn ich befürchte, dass sie nicht ganz verstummen wird. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter haben dadurch Planungssicherheit erhalten. Deshalb begrüßen wir dieses Verfahren.
Trotz aller Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk sollten wir nicht vergessen, dass er sich immer noch wohltuend von den privaten Anbietern unterscheidet und nach Möglichkeit versucht, seinem Kulturauftrag nachzukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Walter