Warum werden wir als CO2 neutraler Wärmepumpenbetreiber bestraft mit einem Preisdeckel 40ct? Der Heizstrompreis zur Erzeugung von Wärme steigt bei uns von 19,75 Cent/kWh auf 53,05 Cent/kWh(brutto).
Sehr geehrter Herr Trittin,
der Gaspreis wird auf 12 Cent, der (Licht-)Strompreis auf 40 Cent gedeckelt(auch Gaskunden) – alles jeweils für 80% des Vorjahresverbrauchs.
Alles schön und gut …
Mein Versorger hat gerade die neuen Heizstrompreise für 2023 angekündigt:
Von 19,75 auf 53,05 Cent/kWh(brutto), Im Vergleich Gaspreis von ~8 auf dann 12 Cent/kWh.
Vor 12 Jahren haben wir energieeffizient gebaut und auf nicht fossile Energieträger gesetzt und eine Wärmepumpe eingebaut.
Seitdem haben wir jedes Jahr mehr Geld für Heizung und Warmwasser ausgegeben als die Nachbarn, die auf Öl oder Gas gesetzt haben.
Der Strompreis und die Umlagen stiegen jedes Jahr – Öl und Gas blieb billig.
Wie es aussieht, werden auch jetzt die Wärmepumpenbesitzer bestraft und zahlen die Zeche, während fossile Brennstoffe gefördert werden.
Es wäre zielführend und gerecht einen Preisdeckel (z.B. 25 Cent) für Heiz-/Wärmestrom einzuführen!
Viele Dank für ihr Engagement in der Sache.
Fam. J. .aus Erzhausen
Sehr geehrter Herr J.,
Vorab: Vielen Dank, dass Sie sich bereits vor 12 Jahren für eine emissionsarme Wärmepumpe entschieden haben! Mit dieser Entscheidung leisten Sie einen enorm wichtigen Beitrag zur Energiewende. Deshalb dürfen diejenigen, die schon jetzt den fossilen Energien den Rücken gekehrt haben, nicht benachteiligt werden.
Um die aktuell sehr hohen Kosten im Energie- und Strommarkt abzudämpfen und die Menschen zu entlasten, haben wir als Koalition die Strom- und Gaspreisbremse als Maßnahmen beschlossen. Die Neuberechnungen müssten Ihnen inzwischen von Ihrem Versorger zugegangen sein.
Laut Vergleichsportalen würden in Ihrer Region übrigens aktuell die günstigsten Anbieter auf ca. 33 Cent/KWh kommen.
Damit Erneuerbare Energien durch die Gaspreisbremse nicht schlechter gestellt werden, haben wir uns darauf geeinigt, Wärmepumpen in der Strompreisbremse gesondert zu berücksichtigen. In dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung wurde eine Strompreisbremse beschlossen, welche ab Januar in Kraft getreten ist. Sie ist genauso wie die Gaspreisbremse konzipiert, das bedeutet, dass 80 Prozent des Stromverbrauches aus dem Vorjahr auf 40 Cent gedeckelt werden. Alles was darüber liegt, muss selbst zum Marktpreis bezahlt werden.
Bei diesen Maßnahmen ist folgendes zu betonen: Erstens, die Preisdeckelungen gelten nur bis Anfang 2024. Sie sind also zeitlich begrenzte Instrumente, die zur Abmilderung der aktuellen Krise dienen. Zweitens, die Installation einer Wärmepumpe stellt eine langfristige Investition dar, deren Wirkungsdauer über diesen Winter und seine Entlastungspakete weit hinausgeht. Die durchschnittliche Lebensdauer einer Wärmepumpe liegt bei 15 bis 20 Jahren. Daher muss man auch das mittel- bis langfristige Verhältnis von Strom- zu Gaspreisen in den Blick nehmen. Hier zeigt sich eine immer deutlichere Verschiebung zugunsten der Wärmepumpe. Grund dafür sind zum einen zukünftig steigende Gaspreise und CO2-Abgaben, zum anderen der steigende Anteil von günstigem erneuerbaren Strom.
Für diejenigen, die ihre Wärmerechnung nicht mehr begleichen können, gibt es eine Härtefallregelung, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. So können auch Haushalte, die sich nicht im laufenden Leistungsbezug aus den Grundsicherungssystemen befinden und bei denen z. B. eine Heizkostennachforderung in dem Monat der Fälligkeit zu einer Überforderung führt (Monat der Betriebskostenabrechnung), eine Übernahme beantragen. In diesem Fall besteht bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen ein Leistungsanspruch.
Mit freundlichen Grüßen
Team Trittin