Frage an Jürgen Trittin von Dominik H. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo Herr Trittin,
wie ist Ihre Position zu einem bedingungslosen Grundeinkommen für jeden deutschen Staatbürger, welches ausreicht die Existenz zu sichern und ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen?
Wie man hinlänglich sieht führt aller technischer Fortschritt zu einem Abbau von Stellen, aus Unternehmersicht ist dies logisch und sinnvoll.
Es ist heute schon so das nicht genug Arbeit da ist die angemessen entlohnt wird, ohne das der Staat subventionieren muss, als Beispiel sei die Aufstockung auf ALG II Sätze bei Niedriglohntätigkeiten erwähnt, ein bedingungsloses Grundeinkommen würde hier sicherlich helfen.
Ich bin sehr intressiert an Ihrem Statement hierzu und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Sehr geehrter Herr Hannen,
ich stehe mit meiner Partei für eine Grundsicherung ein. Nach langer ausführlicher Diskussion haben wir im November 2007 auf einem Parteitag dazu einen ausführlichen Beschluss gefasst (siehe: http://www.gruene-partei.de/cms/partei/dokbin/207/207470.aufbruch_zu_neuer_gerechtigkeit.pdf ).
Die Position meiner Partei kurz zusammengefasst ist, dass das SGB II insgesamt reformbedürftig ist. Wir haben hierfür das Konzept der Grünen Grundsicherung entwickelt. Die Grüne Grundsicherung umfasst Teilhabegarantien und Existenzsicherung. Sie besteht gleichberechtigt aus materieller Absicherung und dem Zugang zu fördernden und befähigenden Institutionen und Instrumenten. Beides muss klar festgelegt sein, auf beides muss es einen verbindlichen Rechtsanspruch geben. Ein Element der Grünen Grundsicherung ist die Festsetzung der Regelleistung in einer Höhe, die das sozio-kulturelle Existenzminimum garantiert und die Autonomie derjenigen schützt, die auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind.
Wir treten dafür ein, die Sätze für das Arbeitslosengeld II neu zu berechnen und an das gestiegene Preisniveau anzupassen. Für einen alleinstehenden Erwachsenen sollte die Regelleistung in Zukunft 420 Euro statt 351 Euro betragen. Der Bedarf von Kindern und Jugendlichen muss ebenfalls eigenständig ermittelt und angehoben werden. Selbst die Richter am Bundessozialgericht haben das angemahnt. Anders als Erwachsene, sind Kinder noch in der Entwicklung. Um Kinder gesund zu ernähren, für den Besuch im Museum und für passende Kleidung reicht die jetzige Regelleistung bei weitem nicht aus
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Trittin