Frage an Jürgen Trittin von Anna M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Trittin,
ich würde gerne erfahren, wie Sie und ihre Partei das Thema Union Busting behandeln würden. Einmal gesetzt dem Falle, sie und ihre Partei stellten eine eigene gesetzgebende Mehrheit. Wie soll künftig Mit arbeitgeberseitigem Betriebsratsbashing, welches vor Arbeitsgerichten nur schwer nachweisbar ist, und Union Busting forcierenden Anwaltskanzleien verfahren werden. Gibt es neue gesetzliche Regelungen, welche Sie in Betracht ziehen? Wird dieses Thema von ihrer Partei bereits behandelt?
Insbesondere interessiert es mich auch, wie sie als politischer Akteur hierzu stehen.
Wie ist mit bestehenden Verfahren, welche bereits vor Arbeitsgerichten vorgetragen wurden weiter verfahren werden (Obi, Matratzen--Concord, Amazon,...)
vielen Dank für Ihre Bemühungen,
A. M.
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass in der überwiegenden Zahl der Betriebe die betriebliche Mitbestimmung und das Betriebsverfassungsgesetz nicht nur als notwendiges Übel toleriert werden, sondern dass die betriebliche Mitbestimmung auch als große Chance für das Unternehmen gesehen wird. Mitbestimmungsmöglichkeiten für Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen sind ein hohes Gut und wesentlicher Grundpfeiler einer funktionierenden Sozialpartnerschaft. „Union Busting“ gefährdet die in Deutschland traditionell gewachsene Sozialpartnerschaft. Die Sozialpartnerschaft ist aber der Garant für den Erfolg der sozialen Marktwirtschaft und Bestandteil der gesellschaftlichen Teilhabe der Menschen. Damit leistet sie einen Beitrag zum sozialen Frieden.
Wir Grüne setzen uns jetzt schon dafür ein, dass bestehende gesetzliche Regelungslücken und reformbedarf identifiziert wird und mögliche Schlupflöcher geschlossen werden. Auch in einer möglichen Regierungsbeteiligung ist dies ein Grundsatz, den wir verfolgen wollen. Wir wollen, dass das Betriebsverfassungsgesetz dahingehend geändert wird, die Straftatbestände bei Verstößen gegen die betriebliche Mitbestimmung zu verschärfen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Trittin