Frage an Jürgen Trittin von Müzeyyen K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Hallo Herr Jürgen Trittin,
welche Themen sind Ländersache? Das interessiert mich sehr.
Mit freundlichen Grüßen,
Müzeyyen Kücüktekin
Sehr geehrte Frau Kücüktekin,
Deutschland ist föderal organisiert. Dabei wird versucht, dass die jeweils unterste Ebene seine eigenen Angelegenheiten selbst regeln kann und die jeweils höhere Ebene den Rahmen vorgibt, damit die Unterschiede und Konflikte minimiert werden.
Die Bundesländer sind vor allem für den Bereich Bildung und Kultur zuständig. Also für die Schulen (Personal und Lehrplan) sowie die Universitäten und die Kulturförderung. Daneben sind die Länder für die Polizei, Gerichte und Haftanstalten (Personal, Gebäude) zuständig, während die meisten Gesetze vom Bundestag beschlossen werden.
Im Umweltbereich haben die Länder zwar Gestaltungsspielraum, der Rahmen wird aber von der EU und dem Bund beschlossen.
Da die Frage sehr umfassen ist, gestatten sie mir eine sehr kurze zusammenfassende Auflistung.
Folgende Kompetenzen haben die Länder:
Strafvollzug, Versammlungsrecht, Heimrecht, Ladenschluss, Gaststättenrecht, Spielhallen/Schaustellung von Personen, Messen, Ausstellungen, Märkte, Teile des Wohnungswesens, landwirtschaftlicher Grundstückverkehr und Pachtwesen, Flurbereinigung, Siedlungs- und Heimstättenwesen, Sport-, Freizeit und "sozialer" Lärm, Besoldung, Versorgung und Laufbahnrecht der Landesbeamten und Richter, Großteil des Hochschulrechts, Hochschulbau, allgemeine Rechtsverhältnisse der Presse
Und bei folgenden Kompetenzen können sie von den Bundesregeln abweichen:* *
Jagdwesen (ohne das Recht der Jagdscheine), Naturschutz und Landschaftspflege (ohne die Grundsätze des Naturschutzes, das Recht des Artenschutzes oder den Meeresnaturschutz), die Bodenverteilung, die Raumordnung, der Wasserhaushalt (ohne stoff- oder anlagenbezogene Regelungen), die Hochschulzulassung und die Hochschulabschlüsse.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Trittin