Frage an Jürgen Trittin von Heinz-Dieter H. bezüglich Umwelt
Neben technischen Details zur Änderung der Solarstromvergütung ist der Termin mit dem 8. März 2012 bekannt geworden. Dieser Termin soll eventuell auch rückwirkend stattfinden nachdem der Beschluß erst zum 1. April amtlich würde.
Wie sicher ist dieser Termin und seine eventuelle Rückwirkung?
Z.Zt. besteht eine Planungsunsicherheit für den März mit erheblicher finanzieller Auswirkung besonders auch für Anlagen im privaten Bereich. Was kann man unternehmen, um eine sinnvolle Entscheidung zu beeinflussen?
Ansonsten widerspricht die Änderung klar dem Gedanken der Energiewende, da eigentlich private Haushalte zur eigenen autarken und dezentralen Energieversorgung gefördert werden sollten statt die Energieversorger zu unterstützen!
Sehr geehrter Herr Hettstedt,
die Regierungsfraktionen werden die Novelle des EEGs am 8. März in den Bundestag einbringen. Sie gehen davon aus, dass dadurch eine echte Rückwirkung gegeben ist. Wie häufig ist dies aber bei den Juristen strittig. Wir lehnen die EEG-Novelle in der angekündigten Fassung aus mehreren Gründen ab und halten eine Rückwirkung ab dem 8. März für Unverhältnismäßig.
Da aber Bundestag und Bundesrat noch nicht mit den Beratungen über die Novelle begonnen haben, ist auch nicht abzusehen, welche Veränderungen noch durchgesetzt werden können. Dies wird auch von den Abgeordneten der Koalitionsfraktionen sowie den CDU-Ministerpräsidenten abhängen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Trittin