Frage an Jürgen Trittin von Kenneth S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Tritin,
eine zentrale Aufbewahrung von Schusswaffen ist hochgefährlich!
Regelrechte Waffenarsenale würden so geschaffen werden. Wer sollte denn für die Sicherheit dieser Arsenale garantieren?
Eine zentrale Aufbewahrung ion den Schützenhäusern ist für die meisten Schützenvereine finanziell nicht realisierbar und würde auch hier eine ungeahnte Gefahr mit sich bringen, da die meisten Schützenhäuser an Stadtgrenzen oder in Wäldern sind und so ungestört dort eingebrochen werden könnte, wie bereits mehrfach geschehen.
Es gibt keinen sichereren Ort, als die eigenen vier Wände, da von Außen nicht ersichtlich ist, dass sich im Haus Waffen befinden.
Hinzu kommt, Herr Tritin, dass bereits heute schon Waffen und Munition getrennt voneinander gelagert werden müssen!
Bedeutet, sie dürfen weder im selben Schrank, es sei denn die Sicherheitsstufe gibt es her (min. Stufe 0 oder 1) noch zusammen im selben Fach transportiert werden.
Sportschützen, wie ich es bin, fahren auch zu Wettkämpfen, die nicht immer im heimischen Schützenverein stattfnden sondern durchaus auch überregional stattfinden können. Wie soll da die Herausgabe der Sportgeräte erfolgen, wenn ein Schütze morgens um 09:00h bei einem Wettkampf antreten soll, berufsbedingt aber nicht am Tag vorher anreisen kann, sondern mitten in der Nacht erst losfahren kann? Wer soll dem Sportschützen hier die Waffe nebst Munition herausgeben?
Alle Statistiken sprechen eine sehr deutliche Sprache, nämlich die, dass von den legalen Schusswaffen keine nennenswerte Gefahr ausgeht, wohlwissend, dass es einige Einzeltaten gegeben hat, die als Grund hergenommen werden, immer wieder das Waffenrecht zu verschärfen.
Können Sie mir bitte erläutern, wie Sie sich eine zentrale Aufbewahrung vorstellen und wer die Lager-, Verwaltungs- und Personalkosten für diese zentrale Lagerung tragen soll?
Mit freundlichen Grüßen
Kenneth Smith
Sehr geehrter Herr Smith,
uns geht es nicht darum, Sportschützen in der Ausübung ihres Hobbys zu behindern oder "Waffenarsenale" zu schaffen, sondern den Missbrauch von Schusswaffen in Privatbesitz zu verhindern. Näheres zur Begründung unseres Antrags entnehmen Sie bitte der Bundestagsdrucksache 17/2130.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Trittin