Frage an Jürgen Rüttgers von Petra M. bezüglich Staat und Verwaltung
Warum hat die CDU ihr Versprechen zur Einführung eines neuen Kommunalwahlrechts nicht gehalten?
Im Wahlprogramm der CDU zur Landtagswahl 2005 stand: "Wir setzen uns für eine bürgernahe Ausgestaltung des kommunalen Wahlrechts ein. Durch die Einführung des Kumulierens und Panaschierens erhalten die Bürger und Bürgerinnen mehr Einflussmöglichkeiten."
Die CDU und Sie persönlich haben aber genau gegen die Einführung eines neuen kommunalen Wahlrechts gestimmt (in Hamburg soll das Kummulieren zukünftig sogar für die Bürgerschaftswahl und damit für die dortige Landtagswahl möglich sein) und damit Ihr Wort gebrochen.
Was hindert Sie an der Einführung von mehr Demokratie bei Kommunalwahlen? Warum haben Sie Ihr Wort gebrochen?
Herzliche Grüsse
Sehr geehrter Frau Müller,
sehr geehrter Herr Schmitz,
herzlichen Dank für Ihre Fragen hier bei abgeordnetenwatch.de. Gerne nehme ich Stellung zu Ihren Fragen.
Um die Verwaltung unserer Kommunen zukunftsfähig zu machen, haben wir mit Wirkung zum 01. Januar 2008 die Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen umfassend reformiert. Ziel war es, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und den Bürgern mehr Mitspracherechte einzuräumen. Dabei wurden jahrelang von der CDU vertretene Positionen - wie z.B. die Stärkung der ehrenamtlichen Ratsmitglieder - umgesetzt.
Durch die Einführung des Kumulierens und Panaschierens wird weder mehr Demokratie noch Bürgerbeteiligung an den politischen Entscheidungen geschaffen. Das vorgeschlagene Modell des Kumulierens und Panaschierens, das sich am so genannten "süddeutschen Modell" in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz orientiert (Anzahl der zu vergebenen Stimmen entspricht der Anzahl der zu wählenden Vertreter), eignet sich nicht für Nordrhein-Westfalen. Das liegt daran, dass es in Nordrhein-Westfalen viele großen Kommunen und große Kreise gibt. Dies bedingt, dass die Kandidaten vielfach nicht bekannt und die Stimmzettel sehr groß sein müssten. Dazu kommt die Gefahr des Anstiegs der Quote ungültiger Stimmen, längere Auszählungszeiten und dadurch spätere Feststellung des Wahlergebnisses, vielfach nicht mehr am Wahlabend sowie höhere Kosten.
Dementsprechend hat sich auch der 28. Landesparteitag der CDU Nordrhein-Westfalen im Jahr 2007 auf Antrag der Jungen Union hin gegen die Einführung von "Kumulieren und Panaschieren" in das Kommunalwahlrecht von Nordrhein-Westfalen ausgesprochen. Das Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes vom 9. Oktober 2007 (GV.NRW.S.374), das am 17. Oktober 2007 in Kraft getreten ist, sieht infolge dessen kein Kumulieren und Panaschieren vor.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Jürgen Rüttgers