Frage an Jürgen Koppelin von Helmut R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Koppelin,
Hier habe ich (aus dem Kreis Steinburg) eine Fragestellung von öffentlichem Interesse mit der Bitte um eine öffentliche Antwort.
Sachverhalt: Wenn eine von Bundestagsabgeordneten initiierte Armutskonferenz stattfinden soll und ein von Armut betroffener Bürger bittet um Teilnahme mit einem Redebeitrag von 30 Min. Wenn dann die Bemühungen des betroffenen Bürgers auf Grund der Zugehörigkeit zu einer anderen Partei welche dem Veranstalter nicht genehm ist negativ beschieden werden stellen sich mir die Fragen:
„ Ist es rechtlich mit dem GG für die Bundesrepublik zu vereinbaren einen betroffenen Bürger mit einem Redebeitrag von einer im öffentlichen Interesse liegenden Veranstaltung auszugrenzen?“
„ Ist es für Sie als Mensch und Bundestagsabgeordneten vertretbar oder würden Sie dem Betroffenen raten seine Entscheidung zu überdenken?“
„ Ist es in einer sich Demokratie nennenden Gesellschaft vertretbar einen Bürger nur weil er einer anderen zugelassenen Partei angehört auszugrenzen oder würde man diese Gesellschaft dann als Diktatur bezeichnen können?“
Vielen Dank für Ihre Antwort Ihr Helmut Radunski
Sehr geehrter Herr Radunski,
wenn ich Ihre Fragestellung richtig verstanden habe, so möchten Sie auf einer Veranstaltung, die ein Bundestagsabgeordneter im Wahlkreis veranstaltet, teilnehmen und verlangen, dass Sie dort als interessierter Gast in seiner Veranstaltung dann ein 30minütiges Referat halten wollen, was Ihnen jetzt durch den Veranstalter abgelehnt wird.
Warum organisieren Sie nicht selbst eine ähnliche Veranstaltung? Dann könnten in dieser Veranstaltung auch noch weitere betroffene Bürger mit Redebeiträgen von 30 Minuten zu Wort kommen. Sollten Sie auch eine Diskussion sowohl unter den Rednern wie auch mit den Besuchern der Veranstaltung zulassen -wovon ich ausgehe- wäre es ratsam, mit der Veranstaltung bereits um 17.00 Uhr zu beginnen, da bekanntlich gegen 23.00 Uhr die Konzentration der Redner und Besucher doch etwas nachlassen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Koppelin, MdB