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Jürgen Koppelin
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Frage von Peter B. •

Frage an Jürgen Koppelin von Peter B. bezüglich Wirtschaft

Guten Tag Herr Koppelin,

Sie sind Bankkaufmann und sitzen im Verwaltungsrat der KfW.

Wie kann es da Ihrer Aufmerksamkeit entgangen sein, dass die Tochtergesellschaft IKB Milliarden EUR zu Lasten aller Bankkunden und der Steuerzahler versenkt ?

Das ist soviel Geld, da helfen Ihre sonstigen Sparvorschläge gar
nichts.

Mit freundlichem Gruß

Portrait von Jürgen Koppelin
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Beil,

Ihre Frage kann ich gut nachvollziehen.
Es ist für mich jedoch schwierig diese zu beantworten, da ich an die Verschwiegenheit als Verwaltungsratsmitglied gebunden bin. Im Rahmen meiner Möglichkeit, die mir das KfW-Gesetz sowie die Satzung der KfW geben, habe ich mich um volle Aufklärung bemüht und mache das auch weiter. Dafür gibt es umfangreiche Aktivitäten von mir, die ich jedoch nicht öffentlich machen darf. Zusätzlich gibt es parlamentarische Aktivitäten von mir und von der gesamten FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag.

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP. Haltung der Bundesregierung zu den Aktivitäten der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Stützung der IKB Deutschen Industriebank AG und den Auswirkungen auf die KfW Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) musste als Anteilseigner für die Rettung der Deutschen Industriebank AG (IKB) einen erheblichen Teil Ihres Fonds für allgemeine Bankrisiken einsetzten. Um die Auswirkungen dieses Engagement bewerten und beurteilen zu können, sind Vorgänge und Fragen zu klären.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Maßnahmen hat die KfW ergriffen, um eine drohende Insolvenz der IKB zu verhindern, und waren diese Maßnahmen mit der Bundesregierung abgestimmt?
2. Welche Kenntnisse von den Sanierungsbemühungen der KfW und den Fortschritten der Sanierung der IKB hat die Bundesregierung, und in welcher Weise lässt sich die Bundesregierung darüber berichten?
3. Wann ist die Bundeskanzlerin über die Vorgänge informiert worden?
4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, die KfW bei der Sanierung der IKB zu unterstützen?
5. Plant die Bundesregierung die Kontrolle der KfW zu verändern, und wenn ja, in welcher Form?
6. Wieso sieht die Bundesregierung, falls keine Veränderung der Kontrolle der KfW durch die Bundesregierung beabsichtigt ist, keinen Änderungsbedarf?
7. Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, die Aufsicht über die KfW der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu übertragen, wie dies seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie diskutiert wird (Handelsblatt, 29. November 2007, Seite 27)?
8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, von der KfW über ihre Maßnahmen in Bezug auf die IKB unterrichtet zu werden?
9. Gibt es Pläne der Bundesregierung, durch eine Änderung des KfW-Gesetzes den Verwaltungsrat der KfW zu verkleinern?
10. Gibt es darüber hinaus Überlegungen der Bundesregierung, das KfW-Gesetz zu ändern, und falls ja, in welcher Weise?
11. Wie hoch ist die derzeitige Rücklage der KfW für Ihre eigene Risikovorsorge?
12. Hält die Bundesregierung die Entwicklung der Risikovorsorge innerhalb KfW für ausreichend?
13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verwendung von Mitteln des Fonds für allgemeine Bankrisiken der KfW zur Rettung der IKB, und welche Schritte leiten sich daraus für die Bundesregierung ab?
14. Hat sich die KfW mit dem Wunsch einer Bundesbürgschaft/Bundesgarantie oder einer Kapitalerhöhung an die Bundesregierung gewandt, und falls ja, wann und in welcher Höhe?
15. Wenn ja, wie hat die Bundesregierung auf den Wunsch der KfW reagiert, und wann ist die Bundeskanzlerin vom Wunsch der KfW nach einer Bundesbürgschaft/Bundesgarantie informiert worden?
16. Wie bewertet die Bundesregierung § 2a der Satzung der KfW in Bezug auf die Aktivitäten der KfW zur Rettung der IKB?
17. Führt die Bundesregierung Gespräche oder hat sie Kontakt mit anderen Anteilseignern der IKB, und falls, ja welchen Inhalts?
18. Sind der Bundesregierung oder der KfW in den letzten sechs Monaten indikative oder verbindliche Kaufangebote interessierter Investoren zur IKB eingegangen? Wenn ja, wie werden diese Angebote gegenwärtig weiterverfolgt?
19. Wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen nach einem Verkauf der IPEX-Bank, (Bsp. Antrag „Kreditanstalt für Wiederaufbau neu ordnen“, Drucksache 16/6996)?
20. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Planungen zur Veräußerung der IPEX-Bank durch die KfW, und falls ja, welche?
21. Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, durch einen Verkauf der IPEX-Bank eine Kapitalerhöhung der KfW zu finanzieren?
22. Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, das Grundkapital der KfW zu erhöhen, und falls ja, auf welche Weise?
23. Führt die Bundesregierung Gespräche mit Vertretern der Bundesländer über eine Erhöhung des Grundkapitals der KfW?
24. Plant die KfW eine Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen beispielsweise an der Deutschen Telekom AG oder der Deutschen Post AG innerhalb der nächsten zwölf Monate, mit dem Effekt der Stärkung der Liquiditäts- und Ertragssituation der KfW?
25. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über negative Auswirkungen der Fördertätigkeit der KfW aufgrund der Kapitalmarktkrise oder der Aktivitäten der KfW in Bezug auf die IKB?
26. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Mittelstandsförderung der KfW?
27. Kann die Bundesregierung garantieren, dass der Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens trotz der Sanierungsmaßnahmen der KfW bei der IKB gewährleistet ist?
28. Kann die Bundesregierung vor diesem Hintergrund garantieren, dass der ERP-Wirtschaftsplan im kommenden Jahr in Höhe von 363 Millionen Euro gemäß Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (Drucksache 16/7154) eingehalten und auch in nachfolgenden Jahren nicht gekürzt wird?
29. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Probleme mit von der KfW emittierten Finanzprodukten durch die Subprime-Krise am Finanzmarkt?
30. Welche Auswirkungen hat die derzeitige Finanzmarktkrise auf die von der KfW emittierten Finanzprodukte?
31. Wie begründet die Bundesregierung bei einem Anteil der KfW von 38% an der IKB den überproportionalen Anteil am Sanierungsumfang von 83%?

Antrag
der Abgeordneten Martin Zeil, Frank Schäffler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Kreditanstalt für Wiederaufbau neu ordnen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die staatseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) war aufgrund ihrer 38- prozentigen Beteiligung an der Deutschen Industriebank AG (IKB) im Juli dieses Jahres mit unerwarteten Problemen konfrontiert. Weil die IKB ebenso riskante wie schwer durchschaubare Geschäfte auf dem amerikanischen Immobilienmarkt gemacht hat und dadurch in eine bedrohliche finanzielle Schieflage geraten ist, hat die KfW der IKB eine Kreditlinie über 8,1 Mrd. Euro gewährt und sich mit den Sicherheitseinrichtungen anderer Banken darauf geeinigt, IKB- Verluste in Höhe von maximal 3,5 Mrd. Euro zu übernehmen. Nur dadurch konnten die IKB vor der Insolvenz und der deutsche Bankenmarkt vor einer nachhaltigen Vertrauenskrise bewahrt werden. Unter dem Gesichtspunkt, dass die KfW notfalls Steuermittel in Milliardenhöhe verausgabt, um ein privates Geldinstitut zu retten, an dem sie beteiligt ist, erscheint eine Neuordnung der KfW ebenso gerechtfertigt wie geboten. II. Der Deutsche Bundestag fordert deshalb die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen,
– dass die staatseigene KfW sich von allen Beteiligungen an privaten Banken trennt, um unwägbaren Risiken, die nicht nur aus Immobilien- sondern beispielsweise auch aus Aktiengeschäften resultieren können, vorzubeugen;
– dass die KfW der Bankenaufsicht unterstellt wird, um eine bessere Kontrolle ihrer Tätigkeit sicherzustellen;
Drucksache 16/6996 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
– dass das im Jahr 2003 abgeschaffte Subsidiaritätsprinzip wieder im KfW-Gesetz verankert wird, um damit zu erreichen, dass die KfW sich wieder stärker auf ihren eigentlichen Auftrag, nämlich auf
Geschäftsfelder, in denen Marktversagen vorliegt, konzentriert;
– dass die KfW sich von einigen ihrer Geschäftsfelder trennt, in denen sie privaten Anbietern Konkurrenz macht, so vom Studienkreditmodell mit Eigenmitteln;
– dass die KfW aufhört, Globaldarlehen an Geschäftsbanken in Westeuropa zu vergeben, weil von ihnen nicht selten potenzielle Konkurrenten deutscher Unternehmen profitieren, was dem Förderauftrag der KfW
zuwiderläuft; ausgenommen davon sollte das lediglich der entwicklungspolitische Auftrag der KfW sein;
– dass keine Platzhaltergeschäfte wie im Falle von Deutscher Post und Deutscher Telekom mehr über die KfW abgewickelt werden, damit sich die Übernahme von Aktien privatisierter Unternehmen an marktkonformen
Standards ausrichtet;
– dass, in Anlehnung an die Regelungen des Aktiengesetzes, der Verwaltungsrat der KfW deutlich verkleinert und mit Personen von hoher Fachkompetenz besetzt wird, um eine effizientere Geschäftstätigkeit und
Kontrolle zu sichern, und ein Beirat geschaffen wird, über den die politische Interessenvertretung bei der Staatsbank erfolgt.

Berlin, den 7. November 2007
Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

Begründung
Die Aufgabe der staatseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau besteht in erster Linie darin, den deutschen Mittelstand zu fördern. Im Gegensatz zu den Privat- banken ist sie nicht auf Gewinnmaximierung fokussiert. Deshalb investiert sie auch nicht in übermäßig riskante Anlagen. Über ihre Beteiligungen an Privat- banken ist sie aber zwangsläufig in solche Anlagen involviert. Das kann, wie der Fall IKB eindrücklich gezeigt hat, problematische Folgen haben. Um die KfW vor solchen Gefahren zu bewahren, ist die Trennung von Beteiligungen an privaten Geldinstituten geboten.
Die Geschäftsfelder der KfW haben in den letzten Jahren eine erhebliche Ausweitung erfahren. Unter dem Aspekt, dass Fördermaßnahmen so wenig wie möglich in den Markt eingreifen und nur bei eindeutigem Marktversagen erfolgen sollten, ist das eine bedenkliche Entwicklung. Sie weist darauf hin, dass – in bester Absicht, aber volkswirtschaftlich ineffektiv – immer mehr Unternehmen an den Tropf staatlicher Förderung gelegt werden. Aus diesem Grunde macht es Sinn, das abgeschaffte Subsidiaritätsprinzip wieder im KfW-Gesetz zu verankern.
Die KfW hat das Privileg der Staatshaftung. Das lässt sie für deutsche Banken zu einem gefragten und wichtigen Partner für Refinanzierungen werden. Es führt andererseits aber auch dazu, dass die KfW deutschen Banken und Sparkassen im In- und Auslandsgeschäft eine den Wettbewerb verzerrende Konkurrenz macht, beispielsweise bei der Vergabe von Studienkrediten und der Veräußerung der Verbriefungsplattformen für Kredite. Im Zuge der Wiedereinführung des Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode– 3 – Drucksache 16/6996 Subsidiaritätsprinzips sollte in diesem Zusammenhang eine marktgerechte Bereinigung der Geschäftsaktivitäten erfolgen. Der Verwaltungsrat der KfW erscheint in seiner derzeitigen Größe und Zusammensetzung nicht optimal für die Wahrnehmung seiner Aufgaben, was auch und gerade im Zusammenhang mit der IKB-Krise deutlich geworden ist. Deshalb ist eine Neuorganisation des Verwaltungsrats, d. h. seine Verkleinerung und Beset- zung mit Bankfachleuten, geboten. Die politische Einflussnahme sollte über einen Beirat sichergestellt werden.

Grundsätzlich ist leider festzustellen, dass mehrere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften die IKB geprüft haben und keine Beanstandungen hatten. Sie können davon ausgehen, dass von mir alles getan wird, um auch verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Koppelin