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Frage von Jessica O. •

Frage an Jürgen Koppelin von Jessica O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Koppelin,

der Grund warum ich Ihnen schreibe ist, dass ich Angst habe.
Ich verfolge das Handeln von Herrn Schäuble unseren Bundesinnenminister und sein Handeln beunruhigt mich. Wie kann es sein, dass dieser Mann meinen Computer durchsuchen kann/ darf ohne einen Gesetzesgrundlage dafür zu haben?
Ich dachte immer, dass alle Staatsgewalt an Recht und Gesetzt gebunden sind Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz.

Dies scheint mir, aber nur der Anfang zu sein. Wenn ich jetzt lese, dass Herr Schäuble es geschafft hat, dass das Bundeskabinett die Vorratsspeicherung beschlossen hat. Ich brauche Ihnen nicht sagen, was das heißt. Doch wer garantiert mir, dass diese Daten auch wirklich nur 6 Monate gespeichert werden?

Laut Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist jede Person unschuldig bis ihr etwas anderes nachgewiesen werden kann. Das Handeln von Herrn Schäuble sagt etwas anderes aus. Wir sind nicht mehr unschuldig bis uns etwas anderes nachgewiesen werden kann, sondern schuldig bis wir unsere Unschuld beweisen können. Ein Beispiel dafür sind Herr P. Strehmel und 700 andere Segeberger, weil sie mit ihren Handys telefonierten, während in der Nähe eine Scheune abbrannte, wurden sie verdächtigt dies getan zu haben.

Dies ist nicht alles, erst kürzlich habe ich gehört, es werden wieder Duftproben genommen. Dies erinnert mich sehr an die Stasi. Wenn wir uns nun zu einem Überwachungsstaat zurückentwickeln, dann können wir uns auch wieder DDR nennen.

Seit 1848 müssen wir für unsere Verfassung kämpfen, mal weniger mal mehr und in diesen Tagen würde ich sagen müssen wir mehr für unsere Rechte kämpfen und sie verteidigen.
Ich bitte Sie, tun sie etwas, dass dieser Mann uns nicht weiter unsere Freiheit beraubt und dies tut, indem er mit Sicherheit und Freiheit seine Taten rechtfertigt. Wie Herr Stegner schon sagte: „Wer die Unschuldsvermutung im Kampf gegen den Terror aufgibt, beseitigt ein Kernelement der Verfassung.“

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Otto,

mit Ihrem Brief über Demokratie und Bürgerrechte sprechen Sie mir aus der Seele.

Eine heimliche Schnüffelei des Staates auf den Festplatten der Bürgerinnen und Bürger ist kein Mittel des Rechtsstaates. Die Befugnisse der Sicherheitsbehörden wie auch der Geheimdienste können nicht immer weiter ausgedehnt werden, ohne grundlegende Verfassungsrechte ad absurdum zu führen.

Die Befürworter der Online-Durchsuchungen sehen im Schutz der Privatsphäre ein Sicherheitsrisiko und stellen damit jeden Bürger unter Generalverdacht. Das ist mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht in Einklang zu bringen. Die wiederholt von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble erhobene Forderung nach einer Rechtsgrundlage für heimliches Ausspionieren von Festplatten ist ein weiterer Schritt zur Aushöhlung der Grundrechte. Dass ausgerechnet der für den Schutz der Verfassung zuständige Minister nun schon seit Wochen die Schaffung einer Rechtsgrundlage ankündigt, ohne dass bislang eine solche vorgelegt werden konnte, zeigt, dass hier schwerwiegende Verfassungseingriffe drohen. Durchsuchungen müssen in einem Rechtsstaat offen erfolgen. Das heimliche Einbrechen in die Computer stellt daher grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates auf den Kopf.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages das Vorgehen von Minister Schäuble immer wieder moniert und dafür gesorgt, dass die Pläne von Herrn Schäuble nicht umgesetzt wurden. Wir haben bei den letzen Haushaltsberatungen darauf hingewiesen, dass den Maßnahmen zur Onlinedurchsuchung jede Gesetzesgrundlage fehlt, und wir werden auch weiterhin für einen Bürgerrechtsstaat kämpfen in dem das Wort Freiheit nicht nur eine leere Hülle ist.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Jürgen Koppelin