Frage an Jürgen Koppelin von Nina L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Koppelin,
ich habe eine Tochter (8Jahre) die ich seit einem Jahr nicht gesehen habe. Sie wird vom Kindesvater entfremdet und dieser bekommt dabei ausreichend Unterstützung, denn seit einem Jahr hat es das Gericht nicht geschafft den Umgang wieder herzustellen!!! Ich habe ich einen ganz einfachen Vorschlag wie Eltern, die ihre Kinder dem ausserhalb lebenden Elternteil entziehen, Grenzen gesetzt werden können.
Wie man aus zahlreichen Internetveröffentlichungen erkennen kann, scheinen die vorhandenen Gesetze nicht ihren Zweck zu erfüllen, da sie nicht entsprechen angewendet werden (können?). Googeln Sie doch mal: Parental Alienation Syndrom, oder Kind und Entfremdung.
Ich zahle monatlich € 294 Kindesunterhalt für meine Tochter die seit einem Jahr nicht gesehen habe! Meine Tochter lebt in Ihrem Wahlkreis!
Warum koppelt man den Kindesunterhalt nicht an einen verlässlichen Umgang?
Ein Beispiel:
Der Kindesunterhalt wird bei Umgangsboykott auf ein Notar-Anderkonto gezahlt. Sobald wieder ein verlässlicher und dauerhafter Umgang (mindestens 3 Monate lang!) stattfindet, fliesst das Geld wieder auf das Konto des Elternteils bei dem das Kind lebt. Der auf dem Anderkonto eingegangene Betrag verbleibt dort, bis zur volljährigkeit des Kindes, welcher dann z.B. für die Ausbildung oder Führerschein verwendet werden kann. Der entfremdende Elternteil muss nicht mehr machen als dem Kind, so wie es das Gesetz vorsieht, den Umgang mit dem anderen Elternteil zu ermöglichen.
Laut Gesetz ist der ausserhalb lebende Elternteil für die finanzielle Versorgung, und der Elternteil bei dem das Kind lebt für die ”Fürsorge und Pflege” des Kindes verantwortlich. Herr Koppelin, wenn ein Kind keinen Kontakt zu beiden Elternteilen hat und dieser weder gefördert noch, wie es das Gesetz ebenfalls vorsieht, positiv beeinflusst wird, kann man doch davon ausgehen, dass dem Kind weder Fürsorge noch Pflege zukommt.
Was halten Sie von meinem Vorschlag? Freundliche Grüße Nina Lütgen