Was tun Sie gegen Verzögerungen bei Einbürgerungsverfahren für Nicht-EU-Bürger am Regierungspräsidium Darmstadt (RPDA) und wie begründen Sie die Benachteiligung von Heimat und Herkunft?
Sehr geehrter Herr Frömmrich,
am RPDA kommt es weiter zu Verzögerungen bei Einbürgerungsverfahren von Nicht-EU-Bürgern. Diese sind nun von 11/12 Monaten (Stand Mär/Dez 2022) auf über 14 Monate (Stand Mär 2023) angewachsen. Bisher wurden die Verzögerungen mit Sonderaufgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie begründet. Dies war bereits Thema im Innenausschuss. Obwohl die Sonderaufgaben nicht mehr bestehen, wachsen die Verzögerungen weiter an. Die Sonderaufgaben wurden im RPDA damals ungleich verteilt, sodass keine Mitarbeiter von EU-Einbürgerungen abgezogen wurden, im Gegensatz zur Nicht-EU-Einbürgerungen. Dies stellt eine Benachteiligung aufgrund von Heimat und Herkunft dar. Jede weitere Verzögerung bedeutet eine Benachteiligung aufgrund von Heimat und Herkunft und verstößt evtl. gegen Art. 3 GG. Wie begründen Sie die Benachteiligung und was tun Sie, um den Bearbeitungsstau bei Anträgen von Nicht-EU-Bürgern zur Gleichbehandlung abzubauen?
Mit freundlichen Grüßen
C. M.
Sehr geehrter Herr M.,
herzlichen Dank für die Frage. Die Verzögerungen bei den Einbürgerungsverfahren sind für die Betroffenen natürlich sehr ärgerlich und die Verfahren müssen schnellstmöglich beschleunigt werden. Wir hatten es in den vergangenen zwei Jahren mit zwei großen Herausforderungen zu tun. Die Corona-Pandemie und der völkerrechtswidrige Angriff Putins auf die Ukraine haben viel personelle Ressourcen gebunden und an vielen Stellen mussten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Sachgebieten für Unterstützungsleistungen abgestellt werden. Davon war natürlich auch das Regierungspräsidium in Darmstadt betroffen. Wir haben im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2023/24 reagiert und 11 weitere Stellen für den von Ihnen angesprochenen Bereich geschaffen und sind zuversichtlich das die Bearbeitung der Anträge dadurch beschleunigt werden kann. Ich hoffe Ihnen den Sachverhalt ausreichend erläutert zu haben, sollten sie weitere Fragen haben, stehe ich natürlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Frömmrich